Neugenehmigung einer bisher baurechtlich betriebenen Biogasanlage am Standort Picher, Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 02.01.2024
Die Agrarproduktion Bresegard Picher e.G. (Standort Picher) erhielt mit Datum vom 10.11.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 30/23).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
Auf der Grundlage der §§ 4 und 19 BImSchG i. V. m. Nr. 8.6.3.2 V, Nr. 1.16 V und Nr. 9.1.1.2 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird auf Antrag von Agrarproduktion Bresegard-Picher e.G.,
Lindenstraße 18, 19230 Picher vom 07. März 2023 (Posteingang am 27. März 2023), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für die Erweiterung und den Betrieb einer bisher baurechtlich betriebenen Biogasanlage und den Neubau einer Anlage zur Aufbereitung und Verflüssigung des Biogases zu Bio-LNG und flüssigen Bio-CO2 am nachfolgend genannten Standort: in 19230 Picher, Gemarkung Piche, Flur 2, Flurstücke 35/1, 35/3, 39/1 und 39/2 erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 03.01.2024 bis einschließlich 16.01.2024 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.