Basisbauabschnitt BA 7/8 Süd und BA 7 West der Deponie Ihlenberg

Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen gemäß § 73 Abs. 5 VwVfG, zugleich Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 1 UVPG vom 18.12.2023

Nr.B 99/23  | 18.12.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Vorhabenträgerin, die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, Ihlenberg 1, 23923 Selmsdorf, beantragt bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), die Zulassung der Basisbauabschnitte (BA) BA 7/8 Süd und BA 7 West. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Die IAG reichte den Antrag in diesem Planfeststellungsverfahren ursprünglich im August 2022 beim StALU WM ein. Die Antragstellung erfolgte in Anknüpfung an den Scoping-Termin vom 15.10.2020. Auf der Grundlage der Vollständigkeitsprüfung durch das StALU WM überarbeitete die IAG die Antragsunterlagen und reichte die überarbeitete Fassung im November 2023 ein.

Das Vorhaben „Basisbauabschnitt BA 7/8 Süd und BA 7" beinhaltet eine Änderung der Deponie Ihlenberg und ihres Betriebes durch die Erschließung (Nutzbarmachung) der Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West zwecks Fortsetzung des Ablagerungsbetriebs auf dem insoweit verändert zugeschnittenen Deponieabschnitt 7 (DA 7) im Bereich der besagten Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West unter geänderten technischen Bedingungen.

Mit dem Vorhaben soll der DA 7 derart zugeschnitten werden, dass er sich zukünftig auch auf die Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West erstreckt. Dort soll eine deponieverordnungskonforme Basisabdichtung für die Deponieklasse (DK) III realisiert werden, welche die weitere Ablagerung von DK-III-Abfällen auf der Deponie Ihlenberg in dem entsprechend verändert zugeschnittenen DA 7 im Bereich der Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West ermöglicht.

Der BA 7/8 Süd liegt in südlicher Fortsetzung der bestehenden BA 7 und BA 8, während der BA 7 West westlich des bestehenden BA 7 auf einer Fläche gelegen ist, auf der vorübergehend eine temporäre Reifenreinigungsanlage betrieben wurde. Vor dem Beginn der beabsichtigten Ablagerungen müssen die besagten Basisbauabschnitte der Deponie Ihlenberg so hergerichtet werden, dass sie zum Ablagerungsbeginn den geltenden Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) entsprechen. Hierfür soll im Bereich des BA 7 West auch die temporäre Reifenreinigungsanlage, die aufgrund angepasster Betriebswegeführung nicht mehr im Betrieb ist, zurückgebaut werden.

Der Deponiestandort Ihlenberg 1 in 23923 Selmsdorf befindet sich etwa auf halber Strecke zwischen den Ortschaften Selmsdorf und Schönberg, südlich der Bundesstraße 104. Die bauliche Errichtung der Basisbauabschnitte BA 7/8 Süd und BA 7 West betrifft die folgenden Flurstücke:

Gemarkung:       Selmsdorf
Flur:                      4
Flurstück:            40, 44, 45, 46, 47 und 49

Für das in Rede stehende Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt gemäß §§ 72 und 73 VwVfG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UVPG wird festgestellt, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.

Die Antragsunterlagen einschließlich des UVP-Berichts liegen einen Monat zu den angegebenen Zeiten im

  1. StALU WM, Abteilung 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin im 1. Obergeschoss

montags bis donnerstags          7:30 - 15:30 Uhr

freitags                                     7:30 - 12:00 Uhr

  1. Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, Fachbereich 4 Bauen und Gemeindeentwicklung, im 1. Obergeschoss, Zimmer 205

montags und mittwochs            9:00 - 12:00 Uhr

dienstags und donnerstags        9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus erfolgt die Zugänglichmachung der Antragsunterlagen einschließlich des UVP-Berichts online über die Homepage des StALU WM

https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Deponie-Ihlenberg-Sued-DK-III/

im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Süd DK III Ihlenberg“

https://www.uvp-verbund.de/portal/

Die folgenden das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen dem StALU WM zu Beginn des Beteiligungsverfahrens vor:

  • Erläuterungsbericht zum Basisbau
  • Erläuterungsbericht zur Niederschlagswasserbehandlung und Sickerwasserableitung
  • Anhang 1: Zugelassene Abfallarten auf der Deponie Ihlenberg
  • Anhang 2: Plan- und Bestandsunterlagen
  • Anhang 3: Auszug Liegenschaftskataster und Grundbuch
  • Anhang 4: Flächennutzungsplan Gemeinde Selmsdorf. 5. Änderung Stand 30.09.2009
  • Anhang 5: UVP-Bericht
  • Anhang 6: Landschaftspflegerische Fachbeiträge
  • Anhang 7: Abschätzung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes
  • Anhang 8: Geotechnischer Untersuchungsbericht
  • Anhang 9: Bericht zur Dimensionierung der Geologischen Barriere
  • Anhang 10: Fachgutachten zur Standsicherheit
  • Anhang 11: Fachgutachten zur Standsicherheit Randdämme
  • Anhang 12: Stellungnahme zu den Untergrundverformungen der Sickerwassersammler
  • Anhang 13: Bedarfsgutachten
  • Anhang 14: Bauanträge
  • Anhang 15: Wasserrechtsantrag für die Einleitstelle Ost IV
  • Anhang 16: Vorläufiger Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und Arbeits- und

Sicherheitsplan

  • Anhang 17: Hydraulische Nachweise
  • Anhang 18: Fachgutachten zu Staubimmissionen
  • Anhang 19: Fachgutachten zu Geräuschimmissionen
  • Anhang 20: Fachgutachten zu Geruchsimmissionen
  • Anhang 21: Fachgutachten zu Deponiegasimmissionen des Deponiebetriebes
  • Anhang 22: Fachgutachten zum Grundwasser
  • Anhang 23: Fachgutachten zum Oberflächenwasser
  • Anhang 24: Fachgutachten zu Tritiumimmissionen
  • Anhang 25: Fachgutachten zum Boden
  • Anhang 26: Nachrichtlich: Dokumentation zum vorhabenbeeinflussten Bereich – Auszüge aus dem Planfeststellungsantrag zum Vorhaben „Deponie Ihlenberg, Deponieabschnittstrennung mittels MFA- Ergänzendes Verfahren zum Vorhaben Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)“

Die Auslegung beginnt am 08.01.2024 und endet mit Ablauf des 07.02.2024. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 08.01.2024 bis einschließlich 07.03.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Behörden oder in elektronischer Form per qualifiziert signierter E-Mail an

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

unter dem Betreff: „Einwendung Süd DK III Ihlenberg" als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Dokument der elektronischen Form nur genügt, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Eine nicht qualifiziert signierte E-Mail entfaltet keine rechtliche Wirkung und wahrt insbesondere die Präklusionsfrist nicht.

Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist auch für Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG gilt. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sind bei den in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen (§ 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 VwVfG).

Mit Ablauf der Äußerungsfrist (08.01.2024 bis einschließlich 07.03.2024) sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Zuständigkeit von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben werden gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin, der Personen, die Einwendungen erhoben haben oder anderer Beteiligter erörtert. Der Erörterungstermin gemäß § 68 VwVfG wird gesondert bekanntgegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder diejenigen Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens ist das StALU WM, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin. Dort sind weitere relevante Informationen erhältlich und dort können Äußerungen oder Fragen eingereicht werden.

 

Schwerin, d. 18.12.2023

                                                                                                                                              - Siegel -

 

_______________________

Henning Piep

Abteilungsleiter StALU WM