Korrektur: Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA Plate II), Bekanntmachung des Vorhabens

Korrektur zur amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 19.06.2023

Nr.B 71/23  | 24.07.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 24.07.2023

 

Die im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 19.06.2023 (AmtsBL M-V Nr. 25 /AAZ. S. 281-282) bekanntgegebenen Zeiträume für die öffentliche Auslegung und bekanntgegebene Einwendungsfristen werden aufgrund von der Auslegung überholter Antragsunterlagen im UVP-Portal wie unten beschrieben verlängert.

 

Die naturwind schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19086 Plate, Gemarkung Plate, Flur 1, Flurstücke 1/3, 4, 15/3, 22 und 31/1. Geplant sind zwei Anlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Nennleistung von 5600 kW und einer Gesamthöhe von 229 m, zwei Anlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Nennleistung von 7200 kW und einer Gesamthöhe von 250 m sowie eine Anlage vom Typ Vestas V150 mit einer Nennleistung von 5600 kW und einer Gesamthöhe von 223 m.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im 4. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht, Risikogutachten zu Eiswurf-/fall und Bauteilversagen) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Wasser und Boden
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Straßen und Tiefbau
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V (ehemals Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern)
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Luftfahrtbehörde (ehemals Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Fernstraßenbundesamt
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landesforst M-V
  • Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/ Obere Sude“
  • Energieversorger WEMAG
  • Deutscher Wetterdienst
  • 50 Hertz Transmission GmbH
  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
  • Vodafone Group Plc
  • Ericsson GmbH
  • Deutsche Telekom AG
  • Gemeinde Plate

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 1. August 2023 bis einschließlich 31. August 2023 zu den angegebenen Zeiten im

 

1.Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

2.Amt Crivitz (Amtstraße 5, 19089 Crivitz), 1. Obergeschoss, Raum 126

 

Montag:                                       9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:                                     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:                                9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag:                                        9:00 – 12 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03863 – 5454431) die Einsichtnahme möglich

 

  1. Amt Ludwigslust-Land (Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust, Zimmer 202)

 

Dienstag:                                  9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:                              9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache mit dem Amt Ludwigslust-Land (unter Tel. 03874 42690) die Einsichtnahme möglich.

 

        

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Plate II“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 1. August 2023 bis einschließlich 2. Oktober 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Plate II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 21. November 2023 ab 9:00 Uhr

in der Sporthalle Plate, Am Sportplatz 2, 19086 Plate

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.