Neugenehmigung der Biogasanlage am Standort Picher
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 12. Juni 2023
Die Agrarproduktion Bresegard Picher e.G., Lindenstraße 18, 19230 Picher, plant am Standort 19230 Picher, Lindenstraße 18, Gemarkung Picher, Flur 2, Flurstücke 35/1, 35/3, 39/1 und 39/2, Landkreis Ludwigslust-Parchim, folgende Neugenehmigung nach § 4 BImSchG an der bestehenden, bisher baurechtlichen Biogasanlage:
- Neubau Fermenter mit Feststoffdosierer
- Neubau Fahrsilo
- Neubau Verwaltungsgebäude
- Neubau Gasspeicher
- Neubau Gasaufbereitungsanlage
- Neubau Biomethan-LNG-Anlage
- Neubau CO2-Anlage
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung. Neben einer maximalen Biogasspeichermenge von 8.133 kg ist eine maximale LNG-Menge von 27.000 kg geplant. Durch die anteilige Berücksichtigung der beiden Stoffe kommt es zur erstmaligen Anwendung des Störfallrechtes und Einstufung der Anlage in die untere Klasse.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für den Sommer/Herbst 2023 vorgesehen.
Für das Ändern und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 20.06.2023 bis einschließlich 19.07.2023 online auf der Homepage des StALU WM:
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Sowie zu den angegebenen Zeiten im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 20.06.2023 bis einschließlich 02.08.2023 schriftlich beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung BGA Picher“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.