Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Questin (WKA Questin VIII), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 22. Mai 2023
Die WIND-projekt GmbH & Co. 52. Betriebs-KG (Am Strom 1-4, 18119 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) in 23936 Upahl, Gemarkung Sievershagen, Flur 1, Flurstück 83/3. Geplant ist eine WKA vom Typ Nordex N-149/5.X mit einer Gesamthöhe von 238,5 m und einer Nennleistung von 5,7 MW.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht).
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 29. Juni 2023 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Stadt Grevesmühlen
Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen, Haus 2, 1.OG
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache mit der Stadt Grevesmühlen (unter Tel. 03881 723-165) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Questin VIII“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Questin VIII“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 24. Oktober 2023 ab 9:00 Uhr
im Versammlungsraum des Gemeindezentrums Upahl, Hauptstraße 2a, 23936 Upahl
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.