Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Wöbbelin (WKA Wöbbelin II), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 11. April 2023
Die NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Am Sportplatz 3, 19288 Wöbbelin) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) in 19288 Wöbbelin, Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstück 123/1. Geplant ist eine WKA vom Typ Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Gesamthöhe von 199,4 m und einer Nennleistung von 4,2 MW.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht, Bewertung der Gefährdung der Landstraße und der Bahntrasse) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Brand und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Wasser und Boden
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Luftfahrtbehörde
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Straßenbauamt Schwerin
- Gemeinde Wöbbelin
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landesforst M-V
- Wasser- und Bodenverband “Untere Elde”
- Fernstraßen-Bundesamt
- NABU M-V
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Ericsson Services GmbH
- Vodafone GmbH
- Deutscher Wetterdienst
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 19. April 2023 bis einschließlich 19. Mai 2023 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Ludwigslust-Land
Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust, Zimmer 202
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache mit dem Amt Ludwigslust-Land (unter Tel. 03874 42690) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Neustadt-Glewe
Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe, Fachdienst Bauen, Umwelt und Liegenschaften
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache mit dem Amt Neustadt-Glewe (unter Tel. 038757 50056 bzw. i.stoltenberg@neustadt-glewe.de) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Wöbbelin II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 19. April 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Wöbbelin II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 1. August 2023 ab 9:00 Uhr
im UFAT - Bildungswerk, Schweriner Straße 66, 19288 Wöbbelin
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.




