Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA Lübz Süd l), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 13.02.2023

Nr.B 10/23  | 13.02.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19386 Lübz, Gemarkung Lübz, Flur 8, Flurstücke 3, 4, 31, 32/1, 32/2, 33.

 

Geplant sind 3 WKA vom Typ Nordex N163-6.8 mit 164 m Nabenhöhe, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von 6,8 MW.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im ll. Quartal 2023, in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risikobeurteilung Bauteilversagen, Risikogutachten zu Eiswurf und Eisfall, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 21. Februar 2023 bis einschließlich 20. März 2023 zu den angegebenen Zeiten

 

1.

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

 

Für eine telefonische Voranmeldung außerhalb der genannten Zeiten können Sie das StALU WM unter der Telefonnummer 0385/ 588 - 66512 erreichen.

 

2.

            im Amt Eldenburg Lübz (Am Markt 22, 19386 Lübz), Altbau 2. Etage Raum 10

 

Dienstag, Donnerstag und Freitag:   8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:                                            12:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag:                                        12:30 – 16:00 Uhr

 

Ansprechpartner der Stadt Lübz sind Herr Buchien und Herr Salomon. Für eine telefonische Voranmeldung außerhalb der genannten Zeiten können Sie Herr Buchien unter der Telefonnummer 038731/ 507-318 und Herrn Salomon unter der 038731/ 507-310 erreichen.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 21. Februar 2023 bis einschließlich 3. April 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Lübz Süd l als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG,über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.