Wesentliche Änderung einer Rinderanlage am Standort Pritzier, Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 16.01.2023

Nr.B 67/22  | 16.01.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Gut Pritzier Milchproduktion GmbH (Standort Pritzier) erhielt mit Datum vom 28.11.2022 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 23/22).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

Auf der Grundlage der §§ 4, 16 und 19 Abs. 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 7.1.5 V und Ziffer 9.36 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird auf Antrag der Gut Pritzier Milchproduktion GmbH, Parkweg 6 in 19230 Pritzier vom 22.01.2016 (Posteingang am 08.03.2017) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Rinderanlage durch die Erweiterung/Umstrukturierung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Rindern durch Erweiterung der bisher betriebenen Anlage um einen Milchviehstall, ein Melkhaus mit angrenzendem Transitstall und einem überdachtem Treibeweg als Verbinderbau mit insgesamt 2.490 Tierplätzen und einer Güllelagerkapazität von 7.136 m3 am Standort 19230 Pritzier, Gemarkung: Pritzier, Flur: 1, Flurstück: 78/11 erteilt.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 17.01.2023 bis einschließlich 30.01.2023 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 16:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

 

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 58866512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.

 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.