Errichtung und Betrieb einer WKA am Standort „Schönberg“ (WKA Schönberg III), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020
Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Sitz: Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) erhielt mit Datum vom 01.04.2022 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 08/22).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Siemens SG 6.0-170 mit einer Nabenhöhe von 165 m zzgl. 2 m Fundamenterhöhung und einer Nennleistung von 6,2 MW an nachfolgend genannten Standort
23923 Schönberg, Gemarkung Klein Bünsdorf |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstücke |
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Rechtswert |
Hochwert |
WKA 1 |
1 |
21 |
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33235678,26 |
5974693,92 |
erteilt.
- Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb nach Nr. A.1 dieses Bescheides (d.B.) erlischt, wenn nicht bis zum April 2025 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb begonnen wurde.
- Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 31.05.2022 bis einschließlich 13.06.2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.u S