Wesentliche Änderung der Biogasanlage Körchow II
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 24. Januar 2022
Die Biogasanlage Peters II GmbH & Co. KG, Am Speicher 1, 19243 Körchow plant am Standort 19243 Körchow, Am Speicher 1, Gemarkung Körchow, Flur 3, Flurstücke 6/4 und 5/1, Landkreis Ludwigslust-Parchim, folgende wesentliche Änderung an der bestehenden Biogasanlage:
- der Austausch der vorhandenen Flexodächer durch die Errichtung von Tragluftdächern auf dem vorhandenen Fermenter und Gärrestspeicher
- damit verbunden ist die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.2. (V) der 4. BImSchV auf 5,502 t
- die Erhöhung der max. Biogaslagerkapazität der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) auf zukünftig 14.212 kg, so dass die Biogasanlage erstmalig als Anlage der unteren Klasse eingestuft wird
- Optimierung der Inputstoffe
- Errichtung einer externen Entschwefelung nach § 16 i. V. m. § 19 BImSchG
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der Biogaslagerkapazität auf maximal 14.212 kg.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen.
Für das Ändern und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 01.02.2022 bis einschließlich 28.02.2022 ausschließlich online auf der Homepage des StALU WM:
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 01.02.2022 bis einschließlich 14.03.2022 schriftlich beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung BGA Körchow II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.




