1.Teilgenehmigung zur wesentliche Änderung einer Großfeuerungsanlage (GFA Schwerin Süd), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 6. September 2021
Die Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG plant die wesentliche Änderung der Großfeuerungsanlage Schwerin Süd durch den Austausch und die Änderung von Anlagenkomponenten. Die Anlage befindet sich im Industriegebiet Schwerin Pampower Straße, Gemarkung Wüstmark, Flur 2, Flurstück 100/23. Es ist eine erste Teilgenehmigung zur Errichtung nach § 8 BImSchG beantragt.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
Für die wesentliche Änderung der Anlage ist eine 1. Teilgenehmigung nach den §§ 8 und 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Darstellungen und Fachgutachten des Antragstellers (Luftschadstoffe, Schall) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Bauordnung
- Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Umwelt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit
- Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 13. September 2021 bis einschließlich 12. Oktober 2021 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Heizkraftwerk-Schwerin-Sued-1.TG
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 13. September 2021 bis einschließlich 12. November 2021 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung GFA Schwerin Süd“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.