Errichtung und Betrieb einer Elektrolyse mit Methanisierung, Gaslager und BHKW (PtX Lübesse)

Korrektur zur amtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.04.2021 Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 4. Mai 2021

Nr.B 26/21  | 04.05.2021  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 26.04.2021, für das Vorhaben der Lübesse Energie GmbH über die Errichtung und den Betrieb einer Power to X-Anlage in Lübesse wird hiermit hinsichtlich der Einwendungsfrist wie folgt korrigiert:

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 4. Mai 2021 bis einschließlich 5. Juli 2021 schriftlich oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung PtX Lübesse“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden.

 

Weitere Angaben der Bekanntmachung ändern sich nicht.