Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Klein Dammerow (37/18), Bekanntmachung Online-Konsultation

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 22. Februar 2021

Nr.B 16/21  | 22.02.2021  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sechs Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet 37/18 „Klein Dammerow“, Gemarkung Vietlübbe, Flur 7, Flurstücke 145, 153 und 159, Gemarkung Klein Dammerow, Flur 2, Flurstücke 9, 10, 24, 57 und 58. Geplant sind sechs Anlagen vom Typ Vestas V162 – 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 247 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.

Die Anlage soll voraussichtlich im 4. Quartal 2020 in Betrieb genommen werden.

 

Anstelle des gem. § 10 Abs. 6 BImSchG für den 24.03.2020 geplanten und mit Bekanntmachung vom 13.03.2020 abgesagten Erörterungstermins wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 01.03.2021 bis 22.03.2021 durchgeführt.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 01.03.2021 über

die Internetseite des StALU WM

(http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse _Bekanntmachungen/)

sowie über

das UVP Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Klein Dammerow“ zugänglich gemacht.

Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.

Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 22.03.2021 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Klein Dammerow“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.