Truthühneranlage Matzlow-Garwitz

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 12. Oktober 2009

Nr.B35  | 12.10.2009  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

Herr Ulrich Geßmann beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und Mast von Truthühnern mit einer Kapazität von 22.200 Tierplätzen am Standort Matzlow-Garwitz, Gemarkung Matzlow, Flur 5, Flurstücke 44, 45, 46 und 47.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 7.4.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797),  zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723)  durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese  Feststellung  ist  gemäß  § 3a  Satz 3  UVPG  nicht  selbstständig  anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.