Molkerei Wismar
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 09. Oktober 2009
Die Rücker`s Ostsee-Molkerei Wismar GmbH beabsichtigt die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch (Molkerei) durch Erhöhung der zu verarbeitenden Milchmenge von bisher 900.000 Liter/Tag auf nunmehr 1.500.000 Liter/Tag am Standort Wismar, Gemarkung Wismar, Flur 1, Flurstücke 5047/34, 5047/36, 5047/38, 5047/40, 5048/7, 5051/10 und 5058/3.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nummer 7.29.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.