Aluminiumwerk Ludwigslust

Nr.B33  | 24.09.2009  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 24. September 2009

Die Alu-Ludwigslust GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Umschmelzwerkes für Aluminium mit einer Schmelzleistung von 50.000 t/a am Standort Ludwigslust, Gemarkung Techentin, Flur 25, Flurstück 1/39.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 3.5.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese  Feststellung  ist  gemäß  § 3a  Satz 3  UVPG  nicht  selbstständig  anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.