Schweinemastanlage Besendorf

Nr.B18  | 14.04.2009  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

B e k a n n t m a c h u n g

nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin

Vom 27. März 2009

Gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26. September 2002  (BGBl I S. 3830) in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001) in der derzeit gültigen Fassung gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin bekannt:

Mit Bescheid vom 27.02.2009 wurde der SMA Alt Zachun GmbH, Am Besendorfer Berg 1, 19230 Besendorf, die Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Schweinemastanlage erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der Ansprüche Dritter, wird Ihnen, der SMA Alt Zachun GmbH, Am Besendorfer Berg 1, 19230 Besendorf, die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten von Schweinen (Schweinemastanlage) mit bisher 10.590 Tierplätzen auf nunmehr 16.590 Tierplätze durch die Errichtung von 3 baugleichen Einzelställen einschließlich einem Werkstattgebäude und den Neubau von 2 Güllelagerbehältern mit einem Lagervolumen von je 3.000 mģ am Standort Besendorf, Gemarkung Besendorf, Flur 1, Flurstücke 307/7, 319/1 und 325/2 erteilt.

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß die Errichtung und den Betrieb der o.g. Anlage. Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 15. April 2009 bis einschließlich 28. April 2009 im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 24, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

montags-donnerstags  von 07.00 bis 15.30 Uhr und

freitags von 07.00 bis 13.00 Uhr  zur Einsichtnahme aus.

Der Bescheid und seine Begründung können von den Personen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von der bekannt gebenden Behörde schriftlich angefordert werden.

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.