18 Windkraftanlagen am Standort Hoort
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Die LOSCON GmbH (Charlottenhof 20, 15848 Beeskow) plant die Errichtung und den Betrieb von 18 Windkraftanlagen (WKA) bei Hoort, Gemarkung Hoort, Flur 3, Flurstück 16/3; Flur 4, Flurstücke 3/9, 3/19, 7/1, 10/1, 13, 120, 131, 137/13, 156, 161/1; Flur 5, Flurstücke 6/3, 44/7, 47 sowie Gemarkung Neu Zachun, Flur 1, Flurstücke 265, 307, 332. Geplant sind 18 WKA vom Typ Nordex N117/3000 mit einer Leistung von je 3 MW.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Das Vorhaben unterliegt dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 18. Oktober 2016 bis einschließlich 17. November 2016:
- im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, Raum S 08, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
- im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung
Zimmer 211, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
Montag: 8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 01. Dezember 2016 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 25. Januar 2017 ab 09:30 Uhr
im Tagungsraum des Hotels Lewitz Mühle,
An der Lewitz Mühle 40, 19079 Banzkow
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Schwerin, den 27. September 2016
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft




