Änderung einer Biogasanlage am Standort Wöbbelin

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg 2016 nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 07.06.2016.

Nr.B16/16  | 07.06.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Hof Denissen Agrar GmbH & Co.KG, Ludwigsluster Straße 21, 19288 Wöbbelin beantragt die Genehmigung für die wesentliche Änderung Ihrer Biogasanlage mit einer Durchsatzkapazität von 21 Tonnen je Tag und einer Produktionskapazität von 2,1 Mill. Normkubikmetern Rohgas je Jahr, den Austausch der Behälterabdeckungen, die Errichtung und den Betrieb einer Entschwefelungsanlage, sowie eines zusätzlichen BHKWs im vorhandenen Technikgebäude mit einem Gas-Otto-Motor mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.587 kW (Flexibilitätsprämie), am Standort Wöbbelin, Gemarkung Wöbbelin, Flur 3, Flurstück 3/4.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001 (BGBL. S. 2350), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl.I S. 1359) zuletzt geändert worden ist, durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.