Öffentliche Bekanntmachung über Unterhaltungsarbeiten an Gewässern erster Ordnung 2016
im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die diesjährigen Unterhaltungsarbeiten zur Böschungsmahd und Sohlkrautung an und in den Gewässern erster Ordnung werden im Landkreis Ludwigslust-Parchim wie folgt durchgeführt:
Bereich Boizenburg
Teilstrecken Boize (einschl. Wallgräben, Färbergraben und Alte Boize)
Teilstrecken Sude (einschl. Freilauf Brömsenberg)
Teilstrecken Schaale
Mahlbusen und Ausläufe der Schöpfwerke an der Sude
Bereich Dömitz
Teilstrecken Rögnitz
Elde-Rögnitz Überleitung
Verbindungsgraben Dove Elbe – Dove Elde
Dove Elde
Zuleiter Schöpfwerk Dömitz einschließlich Mahlbusen
Bereich Parchim
Warnow: vom Auslauf Barniner See bis Kreisgrenze LK LWL-PCH und LK NWM (in Höhe Groß Görnow)
Mildenitz: vom Auslauf Goldberger See bis Mündung in die Warnow bei Sternberger Burg
Erste Böschungsmahd/Sohlkrautung: 24. bis 31. Kalenderwoche 2016
Zweite Böschungsmahd/Sohlkrautung: 31. bis 44. Kalenderwoche 2016
Einmalige Sohlkrautung: 32. bis 36. Kalenderwoche 2016
Weiterhin sind im Jahresverlauf lokal begrenzte Anlandungen und andere Abflusshindernisse zu beseitigen. Notwendige Gehölzpflege wird von Oktober des laufenden Jahres bis Februar des nächsten Jahres durchgeführt.
Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745), in Verbindung mit § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 583, 584) haben Grundstückseigentümer und Nutzer von Anliegergrundstücken das Betreten und Befahren der Grundstücke und Gewässer zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden.
In Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb sind die E-Zäune bzw. andere bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den Nutzern zurückzusetzen.
Auskünfte an Eigentümer und Nutzer von betroffenen Grundstücken (An- und Hinterliegern), Inhaber von Fischereirechten, Verbände und anderen Gewässernutzer erteilt:
Für den Bereich Parchim:
das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin (Tel.: 0385/59586-309)
Für den Bereich Boizenburg:
der Baubezirk Boizenburg des StALU WM, Am Elbberg 8/9 in 19258 Boizenburg (Tel.: 0385/59586475)
Für den Bereich Dömitz:
der Stützpunkt Dömitz, Schweriner Staße 23, 19303 Dömitz (Tel.: 038758 22088)
jeweils in der Zeit von Montag - Donnerstag 8.00 Uhr - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.