Öffentliche Bekanntmachung über Unterhaltungsarbeiten an Gewässern erster Ordnung 2016

im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Nr.B15/16  | 01.06.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die diesjährigen Unterhaltungsarbeiten zur Böschungsmahd und Sohlkrautung an und in den Gewässern erster Ordnung werden im Landkreis Ludwigslust-Parchim wie folgt durchgeführt:

 

Bereich Boizenburg           

Teilstrecken Boize (einschl. Wallgräben, Färbergraben und Alte Boize)

Teilstrecken Sude (einschl. Freilauf Brömsenberg)

Teilstrecken Schaale

Mahlbusen und Ausläufe der Schöpfwerke an der Sude

 

Bereich Dömitz

Teilstrecken Rögnitz

Elde-Rögnitz Überleitung

Verbindungsgraben Dove Elbe – Dove Elde

Dove Elde

Zuleiter Schöpfwerk Dömitz einschließlich Mahlbusen

 

Bereich Parchim

Warnow: vom Auslauf Barniner See bis Kreisgrenze LK LWL-PCH und LK NWM (in Höhe Groß Görnow)

Mildenitz: vom Auslauf Goldberger See bis Mündung in die Warnow bei Sternberger Burg

 

 

Erste Böschungsmahd/Sohlkrautung:          24. bis 31. Kalenderwoche 2016

Zweite Böschungsmahd/Sohlkrautung:        31. bis 44. Kalenderwoche 2016

Einmalige Sohlkrautung:                            32. bis 36. Kalenderwoche 2016

 

Weiterhin sind im Jahresverlauf lokal begrenzte Anlandungen und andere Abflusshindernisse zu beseitigen. Notwendige Gehölzpflege wird von Oktober des laufenden Jahres bis Februar des nächsten Jahres durchgeführt.

Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745), in Verbindung mit § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 583, 584) haben Grundstückseigentümer und Nutzer von Anliegergrundstücken das Betreten und Befahren der Grundstücke und Gewässer zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden.

In Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb sind die E-Zäune bzw. andere bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den Nutzern zurückzusetzen.

Auskünfte an Eigentümer und Nutzer von betroffenen Grundstücken (An- und Hinterliegern), Inhaber von Fischereirechten, Verbände und anderen Gewässernutzer erteilt:

 

Für den Bereich Parchim:

das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin (Tel.: 0385/59586-309)

Für den Bereich Boizenburg:

der Baubezirk Boizenburg des StALU WM, Am Elbberg 8/9 in 19258 Boizenburg (Tel.: 0385/59586475)

Für den Bereich Dömitz:

der Stützpunkt Dömitz, Schweriner Staße 23, 19303 Dömitz (Tel.: 038758 22088)

 

jeweils in der Zeit von Montag - Donnerstag 8.00 Uhr - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.