Öffentliche Bekanntmachung über Unterhaltungsarbeiten an Gewässern erster Ordnung 2016
im Landkreis Nordwestmecklenburg
Die diesjährigen Unterhaltungsarbeiten zur Böschungsmahd und Sohlkrautung an und in den Gewässern erster Ordnung werden im Landkreis Nordwestmecklenburg wie folgt durchgeführt:
Wallensteingraben/Mühlenbach:
von Moidentin bis Brücke Kalihafen
Erste Böschungsmahd: 22. bis 27. Kalenderwoche 2016
Zweite Böschungsmahd: 39. bis 43. Kalenderwoche 2016
Erste Sohlkrautung: 26. bis 32. Kalenderwoche 2016
Zweite Sohlkrautung: 37. bis 43. Kalenderwoche 2016
Stepenitz:
von ehem. Bahnbrücke bei Malzow bis Straßenbrücke Mühlen-Eichsen
Einmalige Böschungsmahd und Sohlkrautung: 35. bis 45. Kalenderwoche 2016
Farpener Bach:
von Mündung in den Breitling bis Auslauf Talsperre Farpen
Erste Böschungsmahd: 22. bis 27. Kalenderwoche 2016
Zweite Böschungsmahd: 37. bis 43. Kalenderwoche 2016
Einmalige Sohlkrautung: 35. bis 45. Kalenderwoche 2016
Weiterhin sind im Jahresverlauf lokal begrenzte Anlandungen und anderen Abflusshindernisse zu beseitigen. Notwendige Gehölzpflege wird von Oktober des laufenden Jahres bis Februar des nächsten Jahres durchgeführt.
Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745), in Verbindung mit § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 583, 584), haben Grundstückseigentümer und Nutzer von Anliegergrundstücken das Betreten und Befahren der Grundstücke und Gewässer zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden.
In Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb sind die E-Zäune bzw. andere bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den Nutzern zurückzusetzen.
Auskünfte an Eigentümer und Nutzer von betroffenen Grundstücken (An- und Hinterliegern), Inhaber von Fischereirechten, Verbände und anderen Gewässernutzer erteilt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), Baubezirk Boizenburg, Am Elbberg 8/9 in 19258 Boizenburg (Tel.: 0385/59586485) in der Zeit von Montag - Donnerstag 8.00-15.00 und Freitag 8.00-12.00.