4 Windkraftanlagen am Standort Plauerhagen

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG vom 13. Mai 2016

Nr.B13/16  | 13.05.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Rerik) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen im Wind­eignungsgebiet Nr. 25 „Plauerhagen“, Gemarkung Plauerhagen, Flur 3: Flurstücke 6 und 8.

Desweiteren beabsichtigt die eno energy GmbH die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen im Wind­eignungsgebiet Nr. 25 „Plauerhagen“, Gemarkung Plauerhagen, Flur 3: Flurstücke 4 und 6. 

Nach Auslegung der Anträge und Ablauf der Einwendungsfrist für die Genehmigungsverfahren am 12. April 2016 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:

Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 2. Februar 2016 für die o.g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 7. Juni 2016 findet nicht statt.

Es wurden keine Einwendungen zu den Vorhaben erhoben, die nach Einschätzung der Behörde einer Erörterung bedürfen (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV). 

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang der Genehmigungsverfahren im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgetz M-V (VwVfG M-V) dar.

Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes entschieden.