10 Windkraftanlagen am Standort Milow und Steesow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 02.05.2016
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von 10 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet „Milow“ (Nr. 31), Gemarkung Deibow, Flur 3, Flurstücke 33/2, 31/1, 28, 26 sowie Gemarkung Milow, Flur 3, Flurstücke 108, 114, 54 und Gemarkung Steesow, Flur 2, Flurstück 6. Geplant sind 10 WKA vom Typ eno 114 mit einer Leistung von je 3,5 MW. Die 10 WKA sind auf folgende drei Genehmigungsanträge aufgeteilt:
- Milow II (WKA 4 - 9),
- Milow III (WKA 10),
- Milow IV (WKA 11 - 13).
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Das Vorhaben unterliegt gem. § 3e Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 01. Juni 2016 bis einschließlich 30. Juni 2016:
- im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, Raum S 08, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
- im Amt Grabow, Rathaus (Haus 2)
Bürgerbüro, Am Markt 1, 19300 Grabow
Montag, Mittwoch: 8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 14. Juli 2016 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 31. August 2016 ab 09:30 Uhr
im Mehrgenerationenhaus „Fritz Reuter“ (Bürgersaal, 1. Etage),
Kießerdamm 19a, 19300 Grabow
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Schwerin, den 02. Mai 2016
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft