Bereich Wasserwirtschaft
Der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegende Anlagen und deren genehmigungspflichtige Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen sind in einem bestimmten Intervall regelmäßig zu kontrollieren. Die Art und Weise der Kontrolle ist detailliert vorgegeben. Das Kontrollintervall für die sogenannten Vor-Ort-Besichtigungen ist im Überwachungsprogramm anlagenkonkret festgelegt. Im Nachgang zur Kontrolle ist ein Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Erlaubnis- oder Genehmigungsanforderungen sowie Schlussfolgerungen über notwendige Maßnahmen, zu erstellen. Dieser Bericht soll nach § 9 Absatz 5 IZÜV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Legende:
PLZ, Ort: Betreiber; Anlagenbezeichnung (Anlagennummer) ∇
Datum der Vor-Ort-Besichtigung(en) und verlinkter Bericht
23966 Wismar: MV WERFTEN Wismar GmbH; Anlage zur Sektionskonservierung (0001)
Für diese Anlage stehen keine Berichte zum Download bereit.
23966 Wismar: Seehafen Wismar GmbH; Kurzzeitlager (0007)
Für diese Anlage stehen keine Berichte zum Download bereit.
23970 Wismar: BEWI RAW GmbH; Polystyrenwerk (0001)
- 05.09.2024 : Bericht
23970 Wismar: EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG; Brennkammern (A022)
Für diese Anlage stehen keine Berichte zum Download bereit.
23970 Wismar: EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG; Anlage zur Herstellung von OSB-Grobspanplatten (0002)
Für diese Anlage stehen keine Berichte zum Download bereit.
23970 Wismar: EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG; Feststoffverbrennungsanlage 2 (A017)
Für diese Anlage stehen keine Berichte zum Download bereit.
23970 Wismar: EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG; Feststoffverbrennungsanlage 1 (A011)
Für diese Anlage stehen keine Berichte zum Download bereit.




