Ländliche Räume

Details anzeigen

Landschaftspflege durch Ausgleichspflanzung (Nipmerow-Vietzke)

© StALU VP

Landschaftspflege durch Ausgleichspflanzung (Nipmerow-Vietzke)

© StALU VP

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern werden Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Seit dem Jahr 1992 konnten 65 Flächenverfahren mit ca. 85.000 ha abgeschlossen werden, in denen Maßnahmen zur Eigentumsregelung, zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und zur Dorfentwicklung umgesetzt wurden. Weitere 49 Bodenordnungsverfahren mit ca. 84.000 ha befinden sich in verschiedenen Bearbeitungsstadien.

Die Flurneuordnung ist eines der stärksten Instrumente bei der Entwicklung des ländlichen Raumes. Als Verfahren aus der Landwirtschaft kommend, dient die Flurneuordnung der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur. Sie kann damit ländlichen Grundbesitz durch Maßnahmen neuordnen. Neben der Kernaufgabe, der Bodenordnung, werden weitere Instrumente wie ländlicher Wegebau, die Dorfentwicklung oder Fördermöglichkeiten im Bereich Tourismus und Grundversorgung genutzt.

Aufgaben der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung

Allgemeines

Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungs- und Flurbereinigungsgesetz

Im StALU Vorpommern werden Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt. Mit diesen Verfahren kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen neu geordnet werden.

Ziel der Verfahren ist eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur. Des Weiteren dienen sie der Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft und der Schaffung von Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe.

ausführliche Informationen zum Weiterlesen

Freiwilliger Landtausch

Um Grundstücke im ländlichen Raum in einem schnellen und einfachen Verfahren neu zu ordnen, kann ein freiwilliger Landtausch durchgeführt werden. Ziel des Verfahrens ist die Verbesserung der Agrar- und Forststruktur zum Beispiel durch die Zusammenlegung von Flurstücken zu großen Wirtschaftsflächen oder die Verbesserung ungünstiger Grundstücksformen.

Ein freiwilliges Landtauschverfahren kann auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen sind das Flurbereinigungsgesetz (§§ 103a ff.) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (§ 54).

ausführliche Informationen zum Weiterlesen.

Ländlicher Wegebau, Wasserbau und Landschaftspflege

Im Rahmen der laufenden Bodenordnungsverfahren werden Maßnahmen des ländlichen Wegebaus, des Wasserbaus und der Landschaftspflege durchgeführt, für die Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume Mecklenburg-Vorpommerns als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sowie die Verbesserung der Agrarstruktur.

Zur Verbesserung der dem ländlichen Charakter angepassten Infrastruktur wird der ländliche Wege- und Straßenbau gefördert. Fördergegenstände sind:

  • der Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege
  • die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege einschließlich Brücken und notwendiger Anlagen.

Vielfältige Maßnahmen der Landentwicklung wie zum Beispiel der Einbau von Fischtreppen tragen zum nachhaltigen Schutz von Wasser und Boden bei.

Ebenso werden Maßnahmen der Landschaftspflege durchgeführt. Dazu gehören unter anderem das Anlegen von Streuobstwiesen oder Aufforstungen. 

ausführliche Informationen zum Weiterlesen

Beispiele

Dorfentwicklung und Basisgrundversorgung

Dorfentwicklung, wie der Name schon impliziert, betrifft die Entwicklung, Veränderung und das Wachstum eines Dorfes über einen bestimmten Zeitraum. Dies beinhaltet eine Vielzahl an Aspekten einschließlich Infrastruktur, Wirtschaft, Soziales, Kultur und Umweltschutz.

Die Förderung der Dorfentwicklung dient der Erhaltung und Gestaltung der typischen Dorf- und Landschaftsstrukturen und ihrer Erneuerung beziehungsweise Fortentwicklung entsprechend den modernen Anforderungen an das Wohnen und Wirtschaften in den ländlichen Räumen. Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser und Bodenverbände sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts.

Mit der Unterstützung privater als auch öffentlicher Vorhabensträger bei Investitionen vorwiegend in die, das jeweilige Ortsbild prägende Bausubstanz, wird direkt auf die Verbesserung der Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden abgezielt. Dabei wirkt sich dies nicht nur auf die unmittelbar Begünstigten aus, sondern entfaltet zusammen mit weiteren Dorfentwicklungsmaßnahmen positive Wirkungen im Hinblick auf die Steigerung der örtlichen Lebensqualität.

Bei der Förderung lokaler Basisdienstleistungseinrichtungen steht die Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung im Vordergrund wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Schulen und Arztpraxen.

LEADER

LEADER ist ein Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums, das aus EU- und Landesmitteln finanziert wird. Die zur Förderung beantragten Projekte werden von lokalen Aktionsgruppen (LAG), die aus Vertretern des öffentlichen Bereichs und Privatpersonen bestehen, ausgewählt. In einer LAG mitarbeiten und damit die Entwicklung des Gebiets im Sinne der Strategien für lokale Entwicklung unterstützen, kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person.

Förderfähige Projekte haben durch die bedarfsgerechte, strategische Ausrichtung ein sehr breites, individuelles Spektrum und decken vor Allem innovative Vorhaben ab, die sich in anderen Förderprogrammen nicht wiederfinden. Beispiele dafür können historische Bauten wie Kirchen, Schlösser und alte Gutshäuser aber auch Parkanlagen, Spielplätze, Arztpraxen, Gesundheitszentren und sogar Traditionsschiffe oder Machbarkeitsstudien sein.

ausführliche Informationen zum Weiterlesen.

Ausbildung