Millionen-Zuschüsse für Siedlungswasserwirtschaft
Nr.001/05
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18.07.2005
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StALU VP
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben
Die Aufgabe der Umweltverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist es, den Zustand unserer natürlichen Umwelt zu erhalten und zu verbessern. Ein Instrument hierzu ist die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Durch Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben wird das Ziel verfolgt, die Gewässergüte so zu verbessern, dass die Zielstellung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – einen guten ökologischen Zustand der Gewässer - erreicht wird. Es werden Maßnahmen der siedlungswas-serwirtschaftlichen Erschließung mit Ortsentwässerungen, Kläranlagen und der Trinkwasserversorgung sowie des Wasserbaus, die öffentlichen Interessen dienen und ohne Zuwendung nicht oder nicht im entsprechenden Umfang durchgeführt werden können, unterstützt. Damit werden die Belastungen für die Gewässer erheblich reduziert. Ein weiteres Ziel der Förderung ist die Entlastung der beitrags- und gebührenpflichtigen Einwohner einer Gemeinde bzw. eines Verbandes. Seit März 2002 sind den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur (StÄUN) im Land Mecklenburg-Vorpommern die Aufgaben der Bewilligungsbehörden für wasserwirtschaftliche Vorhaben durch das Umweltministerium (UM) übertragen worden. Vorher wurden diese Aufga-ben durch das UM wahrgenommen, die StÄUN waren als technische Fachbehörde tätig (baufachliche Prüfung der Vorhaben). Durch das StAUN Stralsund, zuständig für die Landkreise NVP, RÜG und die Hansestadt Stralsund, wurden bisher Zuwendungen in Höhe von 17,8 Mio. € für insgesamt 67 Vorhaben der Siedlungswasserwirtschaft ausgereicht. Die gewährten Zuwendungen kommen den jeweiligen Empfängern (Gemeinden, Zweckverbänden) in Form eines Zuschusses zu den Investitionskosten zu gute und müssen nicht zurück gezahlt werden. Die mit den Zuwendungen unterstützten Investitionen belaufen sich auf insgesamt ca. 44,9 Mio. €. Die Höhe der gewährten Zuwendung ist abhängig von der Gemeindegröße und kann bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Ein Großteil der für diese Zwecke gewährten Zuwendungen kommt aus Mitteln der Europäischen Union, das Land MV wird mit eigenen Mitteln im Rahmen der Kofinanzierung tätig. Um überschaubare Abrechnungszeiträume zu erhalten werden sog. operationelle Programme aufgelegt, die in der Regel 7 Jahre laufen. Zur Zeit läuft das Programm von 2000 bis 2006. Ca. 95 % der innerhalb des Programms zur Verfügung stehenden Mittel sind bereits bewilligt bzw. fest eingeplant, so dass für 2006 nur noch Restmittel vorhanden sind. Gegenwärtig wird ein neues operationelles Programm für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorbereitet. Hierfür ist durch das UM der notwendige Finanzbedarf ermittelt und bei den entsprechenden Stellen der EU, des Bundes und des Landes angemeldet worden.
Stefan Bös
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