Gegendarstellung zum OZ-Artikel "Verzögerung durch drei Prüfverfahren"
OZ-Lokalzeitung für die Hansestadt und Umgebung vom 06.03.07
Mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss vom 23.06.2006 zum Bebauungsplan Nr. 116 „Ozeaneum auf der nördlichen Hafeninsel“ schuf die Bürgerschaft die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des Ozeaneums. Bereits im Juli 2005 beantragte das Deutsche Meeresmuseum (DMM) beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Stralsund die erforderliche Zoogenehmigung. Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu erreichen, wurde die Zoogenehmigung, welche die Baugenehmigung beinhaltet, in Form mehrerer Teilgenehmigungen erteilt. Gegenstand der ersten Teilgenehmigung vom September 2005 sind die Fundamentierung sowie andere für die Realisierung des Gesamtvorhabens notwendige Genehmigungen. Die zweite Teilgenehmigung vom Februar 2006 beinhaltet die Errichtung der Ausstellungsgebäude. Die dritte und letzte Teilgenehmigung vom Oktober 2006, erteilt auf der Grundlage aktualisierter Antragsunterlagen vom Juli 2006, umfasst den Umbau des einbezogenen Speichers.
Die Entsorgung des Abwassers war weder Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung noch der Zoogenehmigung. Es gab eine Reihe von Besprechungen zwischen dem DMM und dem StAUN hinsichtlich der Abwasserentsorgung. Abwasser des Ozeaneums sind Schmutz- und Regenwasser, Abschlämmwasser aus den Filtern und Aquarienwasser. Favorisiert war die Einleitung sämtlichen Abwassers in die Kläranlage Stralsund. Diese ist so ausgebaut, dass sie ohne Probleme alles Abwasser aus dem Ozeaneum im Rahmen der geltenden Überwachungswerte umweltgerecht behandeln kann.
Mit Schreiben vom 25.01.2007 beantragt nunmehr das DMM beim StAUN eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Aquarienwasser, 12.000 m3/Jahr, in den Strelasund. Die vorgelegten Unterlagen sind in sich widersprüchlich und in Hinsicht auf die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlung bzw. die in den Strelasund einzuleitende Abwasserlast unkonkret. Es ist nicht zu entnehmen, wie das Aquarienwasser vor der Einleitung in den Strelasund behandelt wird. Die Einleitung von Aquarienwasser in ein Gewässer ist nicht unbedenklich. Aquarianer wissen, dass sich im Wasser eines Aquariums u.a. Nährstoffe, Stickstoff und Phosphor, Keime, Salze mit weitaus höheren Konzentrationen als im Wasser des Strelasunds befinden. Deshalb wurde das DMM schriftlich aufgefordert, die Antragsunterlagen zu ergänzen. Am 27.02.2007 fand zu diesem Thema eine Beratung im StAUN statt, an der Vertreter des DMM und der Stadt teilnahmen. Angenommen wurde die Anregung des StAUN, eine Antragskonferenz durchzuführen, zu der alle Behörden geladen werden, deren Stellungnahmen das StAUN bei Bearbeitung der beantragten Erlaubnis für die Einleitung von Abwässern aus dem Ozeaneum in den Strelasund zu berücksichtigen hat. Die überarbeiteten Antragsunterlagen wird das DMM zum 09.03.2007 vorlegen.
Wegen der Bedeutung des Ozeaneums für die Stadt wird die Durchführung des erforderlichen Erlaubnisverfahrens Vorrang besitzen. Allerdings ist das StAUN auf die konstruktive Mitarbeit des DMM, die im Verfahren zur Erteilung der Zoogenehmigung schon erfolgreich praktiziert worden ist, angewiesen. Im Ergebnis der Beratung am 27.02.2007 schien auch das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren auf gutem Weg zu sein. Die vom DMM im Artikel der OZ vom 06.03.2007 gewählte Darstellung und die ungerechtfertigte Kritik lassen Zweifel an dieser Einschätzung aufkommen.
Einer weiterhin konstruktiven Zusammenarbeit mit dem DMM soll dies aber nicht im Wege stehen.
Reinhard Stahlberg