Errichtung einer Verbrennungsanlage (Wirbelschichtverfahren) für Klärschlamm, Sieb- und Rechengut, Fettabscheiderinhalte sowie Strandgut am Standort Bergen
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 27.10.2014 nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR), Putbuser Chaussee 1, 18528 Bergen, plant die wesentliche Änderung der thermischen Verwertungsanlage (Wirbelschichtverfahren) für Klärschlamm, Sieb- und Rechengut, Fettabscheiderinhalte sowie Strandgut am Standort Bergen, Teteler Landweg. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Zittvitz, Flur 1, Flurstücke 300/1; 164/9; 301.
Die Änderung betrifft: Das aus der Faulung gewonnene Faulgas soll mittels BHKW -Anlage in Strom und Wärme umgewandelt werden.
Insgesamt werden in der Anlagenstruktur, bestehend aus Faulung und Verbrennung: ca. 3000 tTS/a kontinuierlich anfallender Klärschlamm zzgl. Sieb- und Rechengut, vererdeter Klärschlamm, Strandgut und Fettabscheiderinhalte verwertet.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem §§ 3c Satz 2 und 3e in Verbindung mit Nummer 8.1.1.3 Sp. 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.



