Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage im Windeignungsgebiet "Gremersdorf/Rekentin"

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 169  | 27.01.2014  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 14.02.2013, die Kloss New Energy GmbH, Meschendorfer Weg, 18230 Rerik, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage des Typs ENERCON E-70 E4 mit einer Gesamtbauhöhe von 149 m, gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Eignungsgebiet für Windenergieanlagen "Gremersdorf / Rekentin", in der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz, Gemarkung Pöglitz, Flur 12, Flurstück 51.

Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung 2014 erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973), in der zurzeit gültigen Fassung, genehmigungsbedürftig.

Gleichzeitig unterliegt das Vorhaben nach § 3b in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 1.6.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung, der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wegen der Berücksichtigung weiterer in Standortnähe in Betrieb befindlicher und immissionsschutzrechtlich beantragter Windkraftanlagen anderer Rechtsträger, handelt es sich um eine aus mehr als 20 Einzelanlagen gebildete Windfarm, für die obligatorisch ein Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 BImSchG, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c 4. BImSchV, durchzuführen ist.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992

(BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag, die Antragsunterlagen und bisher eingegangene behördliche Stellungnahmen mit Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder mit enthaltenen Empfehlungen über die Begrenzung dieser Auswirkungen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 03. Februar 2014 bis einschließlich 03. März 2014 zur Einsichtnahme ausgelegt im:

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Badenstraße 18

18439 Stralsund

Mo., Mi., Do. von 07.00 - 15.30 Uhr,

Di. von 07.00 - 17.00 Uhr,

Fr. von 07.00 - 14.00 Uhr

und zusätzlich im:

Amt Franzburg-Richtenberg

Ernst-Thälmann-Straße 71,

18461 Franzburg

Mo. und Mi. von 7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr

Di. von 7.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Do. von 7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Fr. von 7.30 – 12.00 Uhr

und

Amt Recknitz-Trebeltal

Karl-Marx-Straße 18

18465 Tribsees

Mo. und Mi. von 8.00 – 14.00 Uhr

Di. von 7.00 – 18.00 Uhr

Do. von 7.00 - 16.00 Uhr

Fr. von 7.00 – 12.00 Uhr

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom

03. Februar 2014 bis einschließlich 17. März 2014 schriftlich bei einem der oben bezeichneten Ämter erhoben werden. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,

am 30. April 2014 ab 09.00 Uhr

und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Badenstraße 18

18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Im Fall des Wegfalls des Erörterungstermins, wird diese Entscheidung gem. § 12 Abs. 1

9. BImSchV öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.