Errichtung und Betrieb eines Satelliten BHKWs am Standort: Johann-Friedrich -Böttger-Straße 2 in Anklam

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Nr.B 105  | 16.01.2012  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Biogas Anklam Verwaltungs GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Satelliten BHKWs mit einer Feuerungswärmeleistung von 1351 kW am Standort Anklam, Johann-Friedrich- Böttger-Straße 2, Gemarkung Anklam, Flur 9, Flurstück 213/38 und hat hierfür die immissions- schutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163), durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.