Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur energetischen Nutzung von Biogas in Lüdershagen

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2.Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Nr.B 100  | 09.01.2012  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Bioenergie Lüdershagen GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb

einer Verbrennungsmotoranlage zur energetischen Nutzung von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.003 kW in Lüdershagen, Gemarkung Lüdershagen, Flur 3, Flurstücke 158/4, im Landkreis Vorpommern-Rügen und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4  Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach

§ 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163), durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.