Änderung einer bestehenden Anlage zur zeitweiligen Lagerung von metallischen und nicht metallischen Abfällen am Standort Wolgast durch die INTERSEROH Metallaufbereitung Ost GmbH
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2.Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)
Die INTERSEROH Metallaufbereitung Ost GmbH mit Sitz in 18069 Rostock, Werkstraße 1, beabsichtigt am Standort 17438 Wolgast, Krösliner Straße 5, Gemarkung Wolgast, Flur 30, Flurstück 15/1 eine bestehende Anlage für die zeitweilige Lagerung von metallischen und nicht metallischen Abfällen zu ändern und in geänderter Form zu betreiben. Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der Erweiterung des Inputkataloges der Anlage mit einer Neuordnung der Betriebseinheiten einschließlich der damit verbundenen organisatorischen Änderungen.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat als zuständige Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß der § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nr. 8.7.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18.05.2011 (BGBl. I S. 892), durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.