Errichtung und Betrieb einer mit Erdgas/Bioerdgas betriebenen Verbrennungsmotoranlage in Stralsund, Thomas-Kantzow-Straße 11"
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2.Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer mit Erdgas/Bioerdgas betriebenen Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,2 MW am Standort 18435 Stralsund, Knieper West, Thomas-Kantzow-Straße 11, Gemarkung Stralsund, Flur 8, Flurstück 17/228 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach
§ 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18.05.2011 (BGBl. I S. 892), durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.