Errichtung und Betrieb einer Elektropolier- und Beizanlage am Standort Greifswald durch die Cziotec GmbH

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.B 81  | 07.03.2011  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Cziotec GmbH mit Sitz in 17489 Greifswald, Brandteichstraße 27, beabsichtigt die

Errichtung und den Betrieb einer  Elektropolier- und Beizanlage unter Verwendung von Säuren mit einem Volumen der Wirkbäder von 5,85 mģ Beizlösung, 2,70 mģ Dekapierlösung und 3,24 mģ Elektrolytlösung am Standort Greifswald, Brandteichstraße 26, Gemarkung

Greifswald, Flur 14, Flurstück 116/31 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche

Genehmigung nach § 4  Bundes-Immissionsschutzgesetz  beantragt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat als zuständige Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß der § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nr. 3.9.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11.8.2010 (BGBl. I S. 1163) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen

nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 des UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.