Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16b Abs. 7, 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N175-6.8 MW mit STE (WEA 01 – WEA 03) bzw. Nordex N163-7.0 MW mit STE (WEA 04) innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) Nr. 16/2015 „Karlsburg“ der Fa. NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 163) und § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 225), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.108/25-54 vom 02.04.2026 wurde der Fa. NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG, Alt Kosenow 7, 17398 Neu Kosenow die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
I.
Der
Fa. NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG
Alt Kosenow 7
17398 Neu Kosenow
wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 04.12.2025, Posteingang am 11.12.2025, zuletzt ergänzt am 07.01.2026, die Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.064/20-51 WS vom 04.09.2025 für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N175-6.8 MW mit STE (WEA 01 – WEA 03) bzw. Nordex N163-7.0 MW mit STE (WEA 04) innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) Nr. 16/2015 „Karlsburg“ erteilt.
Im Übrigen gelten alle weiteren Inhalts- und Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid Nr. 1.6.2V-60.064/20-51 WS vom 04.09.2025 unverändert fort, soweit sich nicht durch die nachfolgenden Ziffern etwas Anderes ergibt.
I.1 Gegenstand der Änderungsgenehmigung
Gegenstand der Änderung des o. g. Antrags ist
1) die Änderung des Anlagentyps von WEA 01, WEA 02 und WEA 03 von einer Vestas V162-5.6 MW zu einer Nordex N175-6.8 MW mit STE
- die damit verbundene Erhöhung des Rotordurchmessers von 162 m auf 175 m,
- die Erhöhung der Nabenhöhe von 169 m auf 180 m,
- die Erhöhung der Gesamthöhe von 250 m auf 267,5 m und
2) die Änderung des Anlagentyps von WEA 04 von einer Vestas V162-5.6 MW zu einer Nordex N163-7.0 MW mit STE
- die damit verbundene Erhöhung des Rotordurchmessers von 162 m auf 163 m,
- die Verringerung der Nabenhöhe von 169 m auf 164,9 m sowie
- die Erhöhung der Gesamthöhe von 250 m auf 246,4 m
entsprechend der nachstehenden Daten, inkl. Tabelle 1.
Bauliche Angaben:
|
WEA-Bezeichnung |
WEA 01 – WEA 03 |
WEA 04 |
|
Hersteller |
Nordex |
Nordex |
|
Typ |
N175 |
N163 |
|
Nabenhöhe |
180 m |
164,9 m |
|
Rotordurchmesser |
175 m |
163 m |
|
Gesamthöhe über Grund |
267,5 m |
246,4 m |
|
Nennleistung |
6,8 MW |
7,0 MW |
Tabelle 1: Standortdaten der WEA
|
WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
|
WEA01 |
Steinfurth |
7 |
4 |
33.409.723 |
5.982.949 |
|
WEA02 |
Steinfurth |
3 |
46 |
33.410.160 |
5.983.161 |
|
WEA03 |
Steinfurth |
3 |
56 |
33.410.573 |
5.982.963 |
|
WEA04 |
Steinfurth |
3 |
62 |
33.410.969 |
5.983.010 |
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM, Zone 33
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Die Genehmigung wird nach Maßgabe der in Tabelle 2 aufgeführten Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist. Die Antragsunterlagen sind Teil der Genehmigung und zusammen mit dieser aufzubewahren.
Die Unterlagen nach Ziffer I.2 der Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.064/20-51 WS vom 04.09.2025 gelten ferner auch als Anlage für diese Änderungsgenehmigung fort, soweit sie nicht inhaltlich durch die vorgenannten Unterlagen ersetzt wurden.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-)Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) sowie der zugehörigen Antragsunterlagen kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 14.07.2026 bis 28.07.2026, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



