Antrag der Biogas - Produktion Dersewitz GmbH auf störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 erfasst, von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von 100 Tonnen oder mehr je Tag gemäß § 16a BImSchG am Standort der Gemeinde Dersewitz OT Stolpe
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BImSchG
BEKANNTMACHUNG
nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 29.12.2025
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 01.07.2025, in der mit Posteingang am 30.10.2025 zuletzt ergänzten Fassung die Biogas-Produktion Dersewitz mit Sitz in 17391 Stolpe an der Peene OT Dersewitz, Dorfstraße 1a einen Antrag auf Genehmigung zur störfallrelevanten Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß § 16a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.
Die beantragte störfallrelevante Änderung umfasst die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Biogasanlage durch die folgenden Maßnahmen:
- Neubau von zwei Fermentern (F3 und F4) mit zwei Feststoffdosierern (FD F3 und FD F4).
- Neubau einer Vorgrube (V).
- Neubau von zwei Gärrestlagern (GRL H1 und GRL H24) mit Doppelmembrangasspeicher.
- Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mit CO2-Verflüssigungsanlage.
- Errichtung einer zentralen Separation mit Fugat-Pufferspeicher.
- Austausch der Gasspeicherdächer durch Doppelmembrangasspeicher bei den Behältern NG S1, NG S2, GRL S1, GRL S2.
- Erhöhung und Flexibilisierung der Einsatzstoffmenge, flexible Betriebsweise der BHKW,
- Stilllegung der BHKW H1
- Stilllegung von 4 Fahrsilokammern: Überdachung einer Fahrsilokammer und Überbau dreier Fahrsilokammern (BGAA + CO2-Verflüssigungsanlage und F3 und F4)
- Umnutzung des ehemaligen Durchflussfermenters S2 zum Silagesickersaftbehälter (SSB 2),
- Abdeckung des bestehenden Silagesickersaftbehälters (SSB 1) mit Emissionsminderungsdach.
- Austausch der beiden Feststoffdosierer der Biogasproduktionslinien (FD H1 und H2).
- Erweiterung von 3 Räumen im Komplex H1 zu Büro- und Sozialgebäude.
- Baurechtliche Genehmigung der Umwallung.
Der Standort der Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald in 17391 Stolpe in der Gemarkung Dersewitz, Flur 1, Flurstück 99/1 und 100.
Das Vorhaben ist gemäß § 16a BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 8.6.3.1GE, Nr. 1.2.2.2V, Nr. 9.36V, Nr. 1.16V sowie Nr. 9.1.1.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist, genehmigungsbedürftig.
Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).
Gleichfalls wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a Abs. 1 i.V.m. § 31e BImSchG für die folgenden Maßnahmen gestellt:
- Tiefbau
- Fundamente/ Betonbau
- Behälterbau Gärrestlager 1 und 2
- Behälterbau F3 und F4
- Leitungsbau (Substratleitung, Stromleitung…)
- Fundamentbau Separatorgebäude
Das Vorhaben unterliegt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 8.4.2.1 Spalte 2, Nr. 1.11.2.1 Spalte 2, Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 sowie Nr. 9.1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 282) geändert worden ist, der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente:
|
Anlage Nr. |
Titel |
|
1 |
Antrag |
|
2 |
Lagepläne |
|
3 |
Anlage und Betrieb |
|
4 |
Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage mit Aussagen zu Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Schwefeloxiden, CO2, Geruchsemissionen, Schallemissionen |
|
5 |
Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung |
|
6 |
Anlagensicherheit – Vorliegen einer Anlage, die Betriebsbereich der oberen Klasse im Sinne der 12. BImSchV ist; Störfallkonzept, Sicherheitsbericht, sicherheitstechnische Stellungnahme |
|
7 |
Arbeitsschutz |
|
8 |
Betriebseinstellung |
|
9 |
Abfälle |
|
10 |
Abwässer |
|
11 |
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
|
12 |
Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz |
|
13 |
Natur, Landschaft und Bodenschutz mit Aussagen zur Erforderlichkeit eines Ausgangszustandsberichts |
|
14 |
Umweltverträglichkeitsprüfung – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls |
|
15 |
Anlagenspezifische Antragsunterlagen |
|
16 |
Sonstige Unterlagen – insbesondere Angaben zu Feuerungsanlagen gem. 44 BImSchV |
Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit werden vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/ zur Einsicht zugänglich gemacht. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gemäß §10 Abs. 3 Satz 8 i.V.m. 19 Abs. 4 Satz 3 BImSchG können nur die Personen Einwendungen erheben deren Belange durch das Vorhaben berührt sind oder Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erfüllen. Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.03.2026 im
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,
und in dem Amt Anklam-Land oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.
Nach Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 11.03.2026 ab 09:30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Sollte die Durchführung des Erörterungstermins nicht erforderlich sein, wird dies gesondert bekannt gemacht.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.



