Wesentlichen Änderung einer Biogasanlage gemäß § 16 BImSchG der Landwirtschaftlichen Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 621  | 15.12.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 24.09.2025, in der mit Posteingang am 30.09.2025 ergänzten Fassung die Fa. Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH mit Sitz in 18317 Saal OT Hermannshof, Hermannshäger Straße 2 einen Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung. Beantragt ist die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage mit einer Steigerung der täglichen Inputmenge auf 119 t/d, Vergrößerung des Biogaslagers auf 49 t, Vergrößerung der Lagerkapazität für Gärrückstände auf 24.550 m³ und Bau einer Biogasaufbereitungsanlage mit einer Kapazität von 5,91 Mio Nm3/a.

Die geänderte Anlage soll voraussichtlich im Oktober 2026 in Betrieb genommen werden.

Der Standort der Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Rügen in 18314 Saal OT Hermannshof in der Gemarkung Hermannshof, Flur 1, Flurstück 35/3, 34/4, 34/2 und 35/5. 

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 8.6.3.1GE, Nr. 1.2.2.2, Nr. 9.36V, Nr. 1.16V sowie Nr. 9.1.1.1G des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig. 

Das Vorhaben unterliegt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 8.4.2.1, Nr. 1.2.2.2 Spalte 2, Spalte 2, Nr. 1.11.2.1 Spalte 2, sowie Nr. 9.1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente: 

Anlage Nr.

Titel

1

Antrag

2

Lagepläne

3

Anlage und Betrieb

4

Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage

5

Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung

6

Anlagensicherheit

7

Arbeitsschutz

8

Betriebseinstellung

9

Abfälle

10

Abwasser

11

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

12

Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

13

Natur, Landschaft und Bodenschutz

14

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht

15

Chemikaliensicherheit

17

Sonstige Unterlagen

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Vorprüfung der Umweltverträglichkeit, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden vom 22.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026 auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse: https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/ veröffentlicht. 

Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abteilung 5
Badenstraße 18
18439 Stralsund 

sowie telefonisch unter 0385 588 69 509 eingeholt werden. 

„Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 Satz 8 BImSchG vom 22.12.2025 bis einschließlich 21.02.2026 schriftlich beim StALU VP erhoben werden.“

Einwendungen per E-Mail sind an  poststelle@staluvp.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung Biogasanlage Hermannshof“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden. 

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. 

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 11.03.2026 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/
bekanntgegeben. 

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. 

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. 

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. 

Anlagen

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-0.pdf (PDF, 0,28 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-1.pdf (PDF, 0,41 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-2.pdf (PDF, 10,44 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-3.pdf (PDF, 16,37 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-4.pdf (PDF, 9,55 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-5.pdf (PDF, 0,26 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-6.pdf (PDF, 2,85 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-7.pdf (PDF, 4,54 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-8.pdf (PDF, 0,16 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-9.pdf (PDF, 0,68 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-10.pdf (PDF, 0,17 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-11.pdf (PDF, 8,94 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-12.pdf (PDF, 9,84 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-13.pdf (PDF, 17,64 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-14.pdf (PDF, 1,27 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-15.pdf (PDF, 0,18 MB)

Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH_V2_09-09-2025_Abschnitt-17.pdf (PDF, 1,12 MB)