Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Wasserentnahme aus dem Peene-Süd-Kanal (PSK) zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen im Bereich Dersewitz

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vom 09.10.2025

Nr.B 604  | 27.10.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Landgut Stolpe GmbH & Co. KG, Zum Wiesenweg 6, 17391 Stolpe hat beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) die Verlängerung ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Oberflächenwasser aus dem PSK (Gewässer 1. Ordnung) zur Bewässerung ihrer landwirtschaftlichen Flächen beantragt. Der Antrag beinhaltet zugleich eine Anpassung der Entnahmemenge von 50.000 m³/a auf 48.000 m³/a sowie des Entnahmezeitraumes vom 20. Mai bis 01. August (vormals 01. April bis 30. August) eines Jahres. 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) als für die Gewässerbenutzung zuständige Erlaubnisbehörde hat für die Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.5.2 UVPG durchgeführt. 

In der standortbezogenen Vorprüfung war in der ersten Stufe zu prüfen, ob durch das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See“ (DE 2045-302), das Naturschutzgebiet nach § 23 BNatSchG „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ (NSG-328) an die Beregnungsflächen angrenzen. Teilflächen der Bewässerungsflächen befinden sich innerhalb des Naturparks „Flusslandschaft Peenetal“ (NP_8). Auf den Bewässerungsflächen und angrenzend finden sich gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Form von Kleingewässern, kleinere Strauch – und Gebüschgruppen, Feldgehölze und Hecken. Zudem überlagert sich der südlich gelegene Teil der Bewässerungsfläche mit dem Wasserschutzgebiet der Wasserfassung Medow. Eine Beeinträchtigung dieser Gebiete konnte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 

Die Prüfung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG im folgen 2. Schritt hat ergeben, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. 

Folgende Merkmale des Vorhabens und des Standortes sind für diese Einschätzung maßgebend:

  • Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt ist. 
  • Die Entnahme erfolgt über eine mobile Pumpe, bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen. Es bestanden bereits in der Vergangenheit befristete wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme. 
  • Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigungen von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. 
  • Für den ursprünglich für die Bereitstellung von Wasser zur Zusatzbewässerung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der Friedländer Großen Wiese (FGW) errichteten PSK erfolgt derzeit noch der Erhaltungsbetrieb. Dieser kann auch unter Berücksichtigung dieser als auch weiterer wasserrechtlich erlaubter Wasserentnahmen anderer Nutzer gewährleistet werden. 
  • Der PSK wird über das Pumpwerk Dersewitz mit Wasser aus der Peene gespeist. Zeitweise insbesondere bei Hochwasser in der Ostsee, aber auch im Sommerhalbjahr bei geringen Abflüssen und höheren Ostseewasserständen, ist eine Umkehr der Fließrichtung in der Peene zu beobachten. Die Salzbelastung der Peene kann in diesen Zeiten die „Normalwerte“ überschreiten.
    Ein kleiner Teil der potenziellen Beregnungsflächen (ca. 18 ha von 281 ha) liegt innerhalb der Wasserfassung Medow. Aufgrund der vorgesehenen Flächenrotation werden diese Flächen nur alle 5 Jahre beregnet. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers, insbesondere in den Trinkwasserschutzzonen II und III der Wasserfassung Medow infolge der Beregnung mit Wasser aus dem PSK, das aus der tlw. brackwasserbeeinflussten Peene entnommen wird, kann durch entsprechende Maßnahmen (Außerbetriebnahme bzw. Minimierung des zur Speisung des PSK erforderlichen Pumpwerkes Dersewitz, Ausschluss einer Wasserentnahme aus dem PSK bei Erreichen festgesetzter Grenzwerte hinsichtlich der Salinität sowie Durchführung eines Monitorings) ausgeschlossen werden. Es wurde auch berücksichtigt, dass entsprechend der Grundwasser-Höhengleichen das Grundwasser im Bereich der Beregnungsflächen der Peene zu- und von der Wasserfassung wegfließt. 
  • Eine Wasserentnahme aus dem PSK unterhalb der Mindestwasserspiegellage wird in der wasserrechtlichen Erlaubnis ausgeschlossen. 
  • Die Wasserentnahme aus dem PSK erfolgt bereits seit mehreren Jahren. Artenschutzrechtliche Konflikte wurden infolge des Vorhabens bisher nicht festgestellt und werden, da keine Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen vorgesehen ist und die Mindestwasserspiegellage im PSK weiterhin gewährleistet wird, auch nicht erwartet. 
  • Die Schutzgüter Mensch und Siedlungsraum, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter werden von der Maßnahme nicht nachteilig beeinflusst. 

Bei Einhaltung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen werden für die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. 

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. 

Das Ergebnis der Feststellung wird im gemeinsamen UVP-Portal der Bundesländer auf der Internetseite (Link: https://www.uvp-verbund.de/portal/) bekannt gegeben.