Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen der Naturwind Schwerin GmbH im Windpark Behrenhoff
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.046/16-51 vom 30.06.2025 wurde der Naturwind Schwerin GmbH Schelfstraße 35, 19055 Schwerin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlage (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
I. Entscheidung
1. Entscheidungsinhalt
1.1 Der
Naturwind Schwerin GmbH
Schelfstraße 35
19055 Schwerin
wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ursprünglichen Antrag vom 29.03.2016 (Posteingang 29.03.2016), wesentlich geändert durch Einreichung der Antragsexemplare mit Anschreiben vom 15.01.2019 (Posteingang 21.02.2019) sowie geändert durch Nachreichung von Unterlagen zur Standortverschiebung der WEA I am 19.12.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.
1.2 Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von fünf WEA des Typs GE 158 mit einer Nennleistung von 5,3 MW entsprechend der nachstehenden Angaben.
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA I bis WEA V
Typ-Bezeichnung: GE 158
Nabenhöhe: 161,0 m
Rotordurchmesser: 158,0 m
Gesamthöhe über Grund: 240,0 m
Nennleistung: 5,3 MW
Tab. 1: Standortdaten der WEAs
WEA-Nr. antragsinterne Bezeichnung |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Standortkoordinaten nach Koordinatensystem (1) ETRS 89, Zone 33 |
WEA I |
Müssow |
1 |
239/2 |
Rechtswert Hochwert 33395719,00 5983517,70 |
WEA II |
Müssow |
1 |
235 |
Rechtswert Hochwert 33395600,56 5983160,56 |
WEA III |
Müssow |
1 |
214/2 |
Rechtswert Hochwert 33396144,04 5983365,00 |
WEA IV |
Müssow |
1 |
211 |
Rechtswert Hochwert 33395991,04 5982974,00 |
WEA V |
Müssow |
1 |
209 |
Rechtswert Hochwert 33396443,38 5983092,71 |
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und die windparkinterne Verkabelung.
1.3 Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA I bis WEA V, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen nach Ziffern I.3.4.3, I.3.4.7, I.3.4.8, I.3.10.14, I.3.10.17 und I.3.10.20 des Genehmigungsbescheides (Schall, Schattenwurf, Artenschutz).
1.4 Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Zustimmung der Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V)
Die Zusammenfassende Darstellung (§ 24 UVPG) v. 29.05.2024 und die begründete Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 25 UVPG) v. 10.06.2024, erstellt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für das Vorhaben, sind Bestandteil dieser Genehmigung (Anlagen 1 und 2).
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und der sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S. 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 29.07.2025 bis 11.08.2025, wahrgenommen werden (Auslegung). Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) gem. § 21a Abs. 2 Satz 4 9. BImSchV ab dem 29.07.2025 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.