Absage des Erörterungstermins im wasserrechtlichen Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung des von bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließenden Wassers (Niederschlagswasser) aus dem Bereich der HH2E Werk Lubmin GmbH in das Grundwasser
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vom 09.04.2025
Die HH2E Werk Lubmin GmbH (HH2E) mit Sitz in 17509 Lubmin, Südring 1 plant am Standort Lubmin die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffproduktionsstätte nebst Batteriespeicher und Nebenanlagen. Der Standort der Anlagen befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald, in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstück 83/42.
Die HH2E stellte beim StALU VP mit Datum vom 22.01.2024 in der mit Eingang am 19.03.2024 ergänzten Fassung beim StALU VP als zuständige Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i. V. m. einem Umspannwerk gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Bestandteil der mit dem BImSch-Antrag eingereichten und ausgelegten Unterlagen war auch der Antrag vom 31.01.2024 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9, 10, 12 und 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung des auf den bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließenden Wassers (Niederschlagswasser) aus dem Bereich der HH2E über Versickerungsanlagen auf dem Firmengrundstück der HH2E in das Grundwasser. Mit Datum vom 16.12.2024 reichte die HH2E die ergänzte Fassung des Erlaubnisantrags beim StALU VP ein.
Bei der Wasserstoffproduktionsstätte handelt es sich um eine Anlage nach § 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV, § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der Neunte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) ist das Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Bekanntmachung des Vorhabens erfolgte am 27.01.2025 im Amtlichen Anzeiger, Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (AmtsBl. M-V/ AAz. 2025 S. 39) und im Internet (unter www.stalu-vorpommern.de à Unterpunkt Presse/Bekanntmachungen). Die Antragsunterlagen zum Vorhaben wurden vom 03.02. bis 03.03.2025 (jeweils einschließlich) zur Einsicht ausgelegt. Die Einwendungsfrist gegen das Vorhaben endete am 02.04.2025.
Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben. Ein Erörterungstermin findet daher nicht statt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV).
Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 5 der 9. BImSchV wird hiermit der Entfall des am 29.04.2025 anberaumten Erörterungstermins im StALU VP, Dienststelle Stralsund, in der Badenstraße 18, in 18439 Stralsund öffentlich bekannt gemacht. Der Antragsteller wird gemäß § 16 Abs. 2 der 9. BImSchV über den Wegfall des Termins unterrichtet.
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Erlaubnisbehörde über den Ausgang des Erlaubnisverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.
Über den Ausgang der Erlaubnisverfahren wird nach den Vorschriften des WHG entschieden.