Zulassungsentscheidung für den Betrieb eines LNG-Terminals am Standort 18546 Sassnitz OT Mukran

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 und Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 514  | 29.04.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids zur Errichtung und zum Betrieb des LNG-Terminals im Hafen Mukran

Gemäß § 10 Abs. 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 9.1.1.1G-60.054/23-51 vom 09.04.2024 wurde der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA, Am Hafen 10, 17509 Lubmin, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals am Standort 18546 Sassnitz OT Mukran erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

„Auf Ihren Antrag vom 09.10.2023, in der Fassung vom 23.11.2023, zuletzt erstellt am 27.03.2024 treffe ich nach Durchführung des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) vorgeschriebenen Verfahrens folgende Entscheidung:

  1. Der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA erteile ich, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG die

GENEHMIGUNG

für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage), einer landseitigen Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage (KWK-Anlage) sowie einer Medienversorgungsleitung mit zwei Hochdruck-Gasverladearmen auf den Grundstücken der Gemarkung Lanken bei Sassnitz, Flur 6, Flurstück 71/13, 71/ 15, 78/11, 78/12, sowie 76/1.

  1. Die bis zum 31.12.2043 befristete Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb des LNG-Terminals, bestehend aus den genehmigungsbedürftigen Anlagen

    a) des Gaslagers mit einer Gasspeicherkapazität von 141.500 t LNG,

    b) den zwei gasgefeuerten Kesseln im Maschinenraum der MS Energos Power (früher bezeichnet als TransGas Power mit der IMO-Nr. 9861809) zur Bereitstellung der für den Regasifizierungsprozess notwendigen Verdampfungswärme mit einer Feuerungswärmeleistung von je 57,7 MW FWL sowie den zwei gasgefeuerten Kesseln im Maschinenraum der MS Neptune (mit der IMO-Nr. 9385673) zur Bereitstellung der für den Regasifizierungsprozess notwendigen Verdampfungswärme mit einer Feuerungswärmeleistung von je 68 MW FWL,

    c) den Verbrennungsmotoranlagen im Maschinenraum der MS Energos Power, bestehend aus 2 × MAN Diesel & Turbo SE 8L51/60DF3 (je 8 MW elektr. Leistung) sowie 2 × MAN Diesel & Turbo SE 9L51/60DF3 (je 9 MW elektr. Leistung) und den Verbrennungsmotoranlagen im Maschinenraum der FSRU Neptune, bestehend aus 3 × Wärtsilä 12V50 DF (je 11,4 MW elektr. Leistung) und 1 × Wärtsilä 6L50 DF (5,7 MW elektr. Leistung),

    d) der KWK-Anlage zur Erzeugung von Wärme und Strom mit einer Gasturbine (105 MW FWL)

    sowie den zugehörigen Nebeneinrichtungen.
  1. Die Genehmigung wird nach Maßgabe der unter Ziffer II dieses Bescheides aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, soweit nicht in den Neben- und Inhaltsbestimmungen unter Ziffer III eine abweichende Regelung getroffen ist. Ergeben sich Widersprüche zwischen dem Inhalt der Antragsunterlagen und den nachfolgenden Bestimmungen, so gelten die Letzteren. Die Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Bescheids. Die Genehmigung umfasst entsprechend der Darstellung in den Antgragsunterlagen die Gestattung für jährlich maximal 110 Anläufe von LNG-Lieferschiffen (antragsgemäß entsprechend Angaben der Luftschadstoffprognose Nr. 923IPG018G_Je für die LNG-Anlandung und Regasifizierung im LNG-Terminal Mukran im Industriehafen Mukran vom 06.03.2024, insbesondere der Anlage 11) pro Jahr. Der Betrieb der Verbrennungsmotoren ME 1 und ME 2 auf der MS Neptune werden antragsgemäß genehmigt. Die Verbrennungsmotoren ME 3 und ME 4 der MS Neptune sind in Ihrem Antrag nicht in der Schalltechnischen Untersuchung (Nr. 8000685004 / 923SST019_Rev02 vom 06.03.2024) betrachtet wurden und der Betrieb wird daher nicht genehmigt.

  2. Für die Errichtung und den Betrieb Ihrer mit diesem Bescheid genehmigten Anlage sind die Nebenbestimmungen unter Ziffer III dieses Bescheides umzusetzen.

  3. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die nach §§ 59 und 72 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M‑V) erforderliche Baugenehmigung als auch die Genehmigung nach § 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), § 58 und die Eignungsfeststellung nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Ausnahme nach § 67 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 3 LBauO M-V mit ein.

  4. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmung III.2.2.1.2 bis 2.2.1.8 wird angeordnet.

  5. Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA als Antragstellerin.

    Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Kostenfestsetzungsbescheid.“

Für den Bescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

„Gegen diese Zulassungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, erhoben werden.

Gegen diese Zulassungsentscheidung kann durch den Adressaten innerhalb eines Monats nach deren Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m. § 13a Nr. 1 Gesetz zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (GerStrukGAG MV) Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, erhoben werden.

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 LNGG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Zulassungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassungsentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, gestellt und begründet werden.“

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids liegt

vom 30.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024

im StALU Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, in der Ossenreyer Straße 56, 18439 Stralsund, während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do.               7.00 – 15.30 Uhr
Di.                                7.00 – 17.00 Uhr
Fr.                                 7.00 – 14.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus ist eine Ausfertigung des Bescheids auf der Internetseite des StALU Vorpommern unter folgendem Link einsehbar:

https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugstellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim StALU Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, (poststelle@staluvp.mv-regierung.de) schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Die vier für den Regasifizierungsprozess notwendigen gasgefeuerten Kessel, die Verbrennungsmotoren und die KWK-Anlage stellen Anlagen i.S.d. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) dar, für welche das BVT Merkblatt mit Schlussfolgerungen „Großfeuerungsanlagen“ (ABI EU Nr. L212 S. 1) maßgeblich ist. Die aktuellen BVT-Merkblätter können im Internet beim Umweltbundesamt heruntergeladen werden.