Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage der Fa. BS-Windertrag Nr. 18 GmbH & Co. KG im Windpark Blesewitz

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 493  | 04.12.2023  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 02.09.2022, in der mit Eingang am 25.04.2023 ergänzten Fassung, die BS-Windertrag Nr. 18 GmbH & Co. KG mit Sitz in 10557 Berlin, Joachim-Karnatz-Allee 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-6.0 MW (6,0 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 250 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.  Mai  2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 28.08.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 35 AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 422), dem UVP-Portal und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Mit Ablauf der Einwendungsfrist am 06.11.2023 gab es keine Einwendungen. Mit Antrag des Antragstellers gem. § 6 WindBG vom 17.10.2023 wurde das förmliche Verfahren auf ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 19 BImSchG umgestellt. Somit entfällt die Rechtsgrundlage für einen Erörterungstermin und § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, ist nicht mehr anzuwenden. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gibt daher bekannt:

Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 28.08.2023 anberaumte Erörterungstermin für den 03.01.2024

wird in Anlehnung an § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV abgesagt.