Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark Gennaker im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Abs. 1 der 9. BImSchV und § 5 Abs. 3 PlanSiG

Nr.B 461  | 20.03.2023  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark Gennaker im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.03.2023

Im Genehmigungsverfahren für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ SG 167-DD der Firma Siemens Gamesa Renewable Energy mit einer Nabenhöhe von 104,5 m, einem Rotordurchmesser von 167 m, einer Gesamthöhe von max. 190 m sowie einer Nennleistung von 9,0 MW, zwei baugleichen Umspannplattformen (USP) und die die OWEA verbindende parkinterne Verkabelung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern mit Verweis auf die Bekanntmachung vom 13.02.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 6 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 89) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern bekannt:

Anstelle des Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 1, 3 und 4 des Planungssicherungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 27.03.2023 bis 12.04.2023 durchgeführt.

Die Einwender haben bis einschließlich 12.04.2023 Gelegenheit, sich ergänzend zu ihren vorgebrachten Einwendungen und den dazu dargelegten Entgegnungen der Behörden und/oder des Antragstellers schriftlich oder elektronisch zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde individuell benachrichtigt. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.

Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 27.03.2023 zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de

Zusätzlich besteht im oben genannten Zeitraum der Online-Konsultation die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag           07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag         07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch        07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag     07:00 – 15:30 Uhr
Freitag            07:00 – 14:00 Uhr

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.