Genehmigung einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) am Standort 17509 Lubmin
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Genehmigung einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) am Standort 17509 Lubmin
Mit Bescheid vom 14.01.2023 wurde der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA mit Sitz in 17509 Lubmin, Am Hafen 10, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf Ihren Antrag vom 14.07.2022, in der Fassung vom 17.10.2022, zuletzt geändert am 09.01.2023 (Posteingang am 09.01.2023) treffe ich nach Durchführung des nach dem BImSchG vorgeschriebenen Verfahrens folgende Entscheidung:
- Der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA, erteile ich unbeschadet der Rechte Dritter gemäß § 4 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) auf den Grundstücken der Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstücke 2/115 (teilweise (tw.)), 52/14 (tw.), 52/16 (tw.), 52/30 (tw.), 53/14 (tw.), 53/19, 53/20, 54/3, 54/5, 54/6 (tw.), 83/13 (tw.), 83/23 (tw.) und 83/59 (tw.).
- Die bis zum 31.12.2031 befristete Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb der FSRU Neptune, bestehend aus den genehmigungsbedürftigen Anlagen
a) des Gaslagers mit einer Gasspeicherkapazität von 13.500 t,
b)den zwei gasgefeuerten Kesseln im Maschinenraum der FSRU zur Bereitstellung der für den Regasifizierungsprozess notwendigen Verdampfungswärme mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 68,5 MW FWL,
c) den Verbrennungsmotoranlagen im Maschinenraum der FSRU Neptune, bestehend aus 3 × Wärtsilä 12V50 DF (11,4 MW elektr. Leistung) und 1 × Wärtsilä 6L50 DF (5,7 MW elektr. Leistung)
sowie den zugehörigen landseitigen Nebeneinrichtungen.
- Die Genehmigung wird nach Maßgabe der unter Ziffer II dieses Bescheides aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, soweit nicht in den Neben- und Inhaltsbestimmungen unter Ziffer III eine abweichende Regelung getroffen ist. Ergeben sich Widersprüche zwischen dem Inhalt der Antragsunterlagen und den nachfolgenden Bestimmungen, so gelten die Letzteren. Die Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Bescheids.
- Für die Errichtung und den Betrieb Ihrer mit diesem Bescheid genehmigten Anlage sind die Nebenbestimmungen unter Ziffer III dieses Bescheides umzusetzen.
- Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die nach §§ 59 und 72 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) erforderliche Baugenehmigung als auch die Genehmigung nach § 4 TEHG mit ein.
- Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA als Antragstellerin. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Kostenfestsetzungsbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann durch den Adressaten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO in Verbindung mit § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, erhoben werden.
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 LNGG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zulassung des vorzeitigen Beginns keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, gestellt und begründet werden.
Eine Ausfertigung der Bescheide mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründungen und Anlagen (Antragsunterlagen) liegt in der Zeit
vom 07.02.2023 bis einschließlich 20.02.2023
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft in der Ossenreyer Straße 56, 18439 Stralsund während der Dienstzeiten
Mo, Mi, Do. 7.00 - 15.30 Uhr
Di. 7.00 - 17.00 Uhr
Fr. 7.00 - 14.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus wird der Bescheid auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link:
http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/
öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gelten die Bescheide mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund (poststelle@staluvp.mv-regierung.de) angefordert werden.
Die beiden für den Regasifizierungsprozess notwendigen gasgefeuerten Kessel stellen Anlagen i.S.d. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) dar, für welche das BVT Merkblatt mit Schlussfolgerungen ‚Großfeuerungsanlagen‘ (ABI EU Nr. L212 S. 1) maßgeblich ist. Die aktuellen BVT-Merkblätter können im Internet beim Umweltbundesamt heruntergeladen werden.



