Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark Gennaker im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 443  | 14.11.2022  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  

Die OWP Gennaker GmbH mit Sitz in 28217 Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, beabsichtigt, die ihr am 15.05.2019 erteilte Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Nummer 1.6.1 Anhang 1 der 4. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ Siemens SWT-8.0-154 mit Power Boost mit einer maximalen Bauhöhe von 175 m und einer maximalen Nennleistung von 8,4 MW je OWEA im Offshore-Windpark (OWP) Gennaker mit einer Gesamtkapazität von 865,2 MW, zwei baugleichen Umspannplattformen sowie des windparkinternen Kabelnetzes im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst wesentlich zu ändern.

Hierfür hat die OWP Gennaker GmbH am 28.06.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und den Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ SG 167-DD der Firma Siemens Gamesa Renewable Energy mit einer Nabenhöhe von 104,5 m, einem Rotordurchmesser von 167 m, einer Gesamthöhe von max. 190 m sowie einer Nennleistung von 9,0 MW als Monopilegründung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, beantragt. Zu den OWEA gehören als Nebeneinrichtungen die erforderlichen zwei baugleichen Umspannplattformen (USP) und die die OWEA verbindende parkinterne Verkabelung.

Die Inbetriebnahme der Anlagen soll im Jahr 2026 erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.5.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 3 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) in Verbindung mit Nr. 1.6.1 Verfahrensart G des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.5.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.1.2021 (BGBl. I S. 69) genehmigungsbedürftig.

Auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß §§ 9 Abs. 4 i. V. m. 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), wird das Genehmigungsverfahren mit UVP unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 BImSchG geführt. Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogenen Dokumente: 

Anlage Nr.

Titel

1.2

Nichttechnische Kurzbeschreibung

3.1.1

Projektbeschreibung – Vorhaben: Offshore-Windpark Gennaker

3.1.1 – 3.1.4

Anlagen- und Betriebsbeschreibung

4.7.1

Fachgutachten Luftschall

4.7.2.1

Stellungnahme zum Fachgutachten Unterwasserschall – Rammschall

4.7.3.1

Stellungnahme zum Fachgutachten Unterwasserschall – Betriebsschall

4.7.4

Sichtbarkeitsanalyse

6.4.1 – 6.4.4

Kennzeichnungskonzepte

7.1.1

Schutz- und Sicherheitskonzept

9.5

Abfallwirtschafts- und Betriebsstoffkonzept

11.1

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

13.5.1

Landschaftsbildanalyse und Landschaftsbildbewertung

13.5.2

Landschaftspflegerischer Begleitplan

13.5.3+14.2.9

FFH-VVU

14.2.1

Aktualitätsnachweis

14.2.1.2

Fachgutachten Benthos

14.2.2.2

Fachgutachten Fische

14.2.3.2

Fachgutachten Meeressäuger

14.2.4.2

Fachgutachten Zugvögel

14.4.5.2

Fachgutachten Rastvögel

14.4.6.2

Fachgutachten Fledermäuse

14.2.7

Artenschutzfachbeitrag

14.2.8

Biotopschutzrechtliche Prüfung

14.2.10.1 - 8

FFH-Verträglichkeitsprüfungen

14.2.11

Fachgutachten Sedimente

14.2.12

Fachgutachten Kabelverbindungen – 2 K

14.2.13

Fachgutachten Hydrodynamik

14.2.14

Fachgutachten Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

14.2.15

UVP-Bericht

14.2.16

Monitoringkonzept Zugvögel

14.2.17.1

Stellungnahme zur Schalltechnischen Stellungnahme

14.2.18

Koordinierung paralleler Bauvorhaben

14.2.19

Monitoringkonzept Fledermäuse

17.1

Verkehrsanalyse

17.2.1

Stellungnahme zur Technischen Risikoanalyse

Der Antrag, die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht werden vom 21.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022 bei nachstehenden Ämtern während folgender Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag, Mittwoch, Donnerstag       07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag                                           07:00 – 17:00 Uhr
Freitag                                              07:00 – 14:00 Uhr 

und zusätzlich in der

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Hanshäger Straße 1
18374 Zingst

Montag, Mittwoch, Donnerstag         08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                             08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag                                                08:00 – 12:00 Uhr

im

Amt Nord-Rügen
Zimmer 2.04, 2.06 oder 3.02
Ernst-Thälmann-Straße 37
18551 Sagard

Montag, Mittwoch, Donnerstag         07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
Dienstag                                             07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr
Freitag                                                07:30 – 12:00 Uhr

und im

Amt West-Rügen
Dorfplatz 2
18573 Samtens

Montag und Mittwoch                       09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag                                             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag                                         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag                                                09:00 – 12:00 Uhr

Entsprechend §§ 8 – 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.5.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428) i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen) auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda. LINK: https://www.uvp-verbund.de

Einwendungen gegen das Vorhaben können unter Angabe des Namens, der Anschrift und eigenhändig unterschrieben in der Zeit vom 21.11.2022 bis einschließlich 20.01.2023 schriftlich beim

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18
18439 Stralsund

und beim Amt Nord-Rügen, beim Amt West-Rügen und der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst erhoben werden.

Elektronisch können Einwendungen alternativ unter der E-Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, unter dem Betreff Einwendung OWP Gennaker erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt werden. 

Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhoben Einwendungen gegen das Vorhaben auch bei Fernbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

am 22.02.2023 ab 10.00 Uhr

und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung gemäß § 18 Absatz 1 der 9. BImSchV erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BImSchG entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.

Presse/Bekanntmachungen

Ihre Suchkriterien

  • Suchbegriff: 
  • Zeitraum:   
24.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage Nordex N163/6x im Windpark Papenhagen (WEA 9)

Öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides

24.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage Nordex N163/6x im Windpark Papenhagen (WEA 8)

Öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides

10.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Freiwilliger Landtausch „Lüssow-Andershof“ Ausführungsanordnung

Landkreis Vorpommern-Rügen

10.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotorenanlage nach § 4 BImSchG durch die SWS Energie GmbH am Standort der Gemarkung Grünhufe, Flur 11, Flurstücke 70, 71

Standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP Pflicht für die Errichtung und den Betrieb eines BHKW

04.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Freiwilliger Landtausch „Kemnitz“ Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Landkreis Vorpommern-Greifswald

04.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Freiwilliger Landtausch „Bugewitz“ Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Landkreis Vorpommern-Greifswald

04.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Freiwilliger Landtausch „Lieschow-Mölln“ Ausführungsanordnung

Landkreis Vorpommern-Rügen

04.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage Nordex N163/6X im Windpark Papenhagen

Auslegung des Bescheides zur Änderungsgenehmigung

25.02.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Freiwilliger Landtausch „Usedom I“ Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Freiwilliger Landtausch "Usedom I" Landkreis Vorpommern-Greifswald

25.02.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Freiwilliger Landtausch „Behnkendorf“ Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Freiwilliger Landtausch „Behnkendorf“ Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald