Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark Gennaker im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die OWP Gennaker GmbH mit Sitz in 28217 Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, beabsichtigt, die ihr am 15.05.2019 erteilte Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Nummer 1.6.1 Anhang 1 der 4. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ Siemens SWT-8.0-154 mit Power Boost mit einer maximalen Bauhöhe von 175 m und einer maximalen Nennleistung von 8,4 MW je OWEA im Offshore-Windpark (OWP) Gennaker mit einer Gesamtkapazität von 865,2 MW, zwei baugleichen Umspannplattformen sowie des windparkinternen Kabelnetzes im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst wesentlich zu ändern.
Hierfür hat die OWP Gennaker GmbH am 28.06.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und den Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ SG 167-DD der Firma Siemens Gamesa Renewable Energy mit einer Nabenhöhe von 104,5 m, einem Rotordurchmesser von 167 m, einer Gesamthöhe von max. 190 m sowie einer Nennleistung von 9,0 MW als Monopilegründung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, beantragt. Zu den OWEA gehören als Nebeneinrichtungen die erforderlichen zwei baugleichen Umspannplattformen (USP) und die die OWEA verbindende parkinterne Verkabelung.
Die Inbetriebnahme der Anlagen soll im Jahr 2026 erfolgen.
Das Vorhaben ist gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.5.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 3 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) in Verbindung mit Nr. 1.6.1 Verfahrensart G des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.5.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.1.2021 (BGBl. I S. 69) genehmigungsbedürftig.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß §§ 9 Abs. 4 i. V. m. 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), wird das Genehmigungsverfahren mit UVP unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 BImSchG geführt. Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogenen Dokumente:
Anlage Nr. |
Titel |
1.2 |
Nichttechnische Kurzbeschreibung |
3.1.1 |
Projektbeschreibung – Vorhaben: Offshore-Windpark Gennaker |
3.1.1 – 3.1.4 |
Anlagen- und Betriebsbeschreibung |
4.7.1 |
Fachgutachten Luftschall |
4.7.2.1 |
Stellungnahme zum Fachgutachten Unterwasserschall – Rammschall |
4.7.3.1 |
Stellungnahme zum Fachgutachten Unterwasserschall – Betriebsschall |
4.7.4 |
Sichtbarkeitsanalyse |
6.4.1 – 6.4.4 |
Kennzeichnungskonzepte |
7.1.1 |
Schutz- und Sicherheitskonzept |
9.5 |
Abfallwirtschafts- und Betriebsstoffkonzept |
11.1 |
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
13.5.1 |
Landschaftsbildanalyse und Landschaftsbildbewertung |
13.5.2 |
Landschaftspflegerischer Begleitplan |
13.5.3+14.2.9 |
FFH-VVU |
14.2.1 |
Aktualitätsnachweis |
14.2.1.2 |
Fachgutachten Benthos |
14.2.2.2 |
Fachgutachten Fische |
14.2.3.2 |
Fachgutachten Meeressäuger |
14.2.4.2 |
Fachgutachten Zugvögel |
14.4.5.2 |
Fachgutachten Rastvögel |
14.4.6.2 |
Fachgutachten Fledermäuse |
14.2.7 |
Artenschutzfachbeitrag |
14.2.8 |
Biotopschutzrechtliche Prüfung |
14.2.10.1 - 8 |
FFH-Verträglichkeitsprüfungen |
14.2.11 |
Fachgutachten Sedimente |
14.2.12 |
Fachgutachten Kabelverbindungen – 2 K |
14.2.13 |
Fachgutachten Hydrodynamik |
14.2.14 |
Fachgutachten Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie |
14.2.15 |
UVP-Bericht |
14.2.16 |
Monitoringkonzept Zugvögel |
14.2.17.1 |
Stellungnahme zur Schalltechnischen Stellungnahme |
14.2.18 |
Koordinierung paralleler Bauvorhaben |
14.2.19 |
Monitoringkonzept Fledermäuse |
17.1 |
Verkehrsanalyse |
17.2.1 |
Stellungnahme zur Technischen Risikoanalyse |
Der Antrag, die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht werden vom 21.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022 bei nachstehenden Ämtern während folgender Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag, Mittwoch, Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 17:00 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr
und zusätzlich in der
Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Hanshäger Straße 1
18374 Zingst
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
im
Amt Nord-Rügen
Zimmer 2.04, 2.06 oder 3.02
Ernst-Thälmann-Straße 37
18551 Sagard
Montag, Mittwoch, Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
und im
Amt West-Rügen
Dorfplatz 2
18573 Samtens
Montag und Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Entsprechend §§ 8 – 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.5.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428) i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen) auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda. LINK: https://www.uvp-verbund.de
Einwendungen gegen das Vorhaben können unter Angabe des Namens, der Anschrift und eigenhändig unterschrieben in der Zeit vom 21.11.2022 bis einschließlich 20.01.2023 schriftlich beim
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18
18439 Stralsund
und beim Amt Nord-Rügen, beim Amt West-Rügen und der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst erhoben werden.
Elektronisch können Einwendungen alternativ unter der E-Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, unter dem Betreff Einwendung OWP Gennaker erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt werden.
Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhoben Einwendungen gegen das Vorhaben auch bei Fernbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 22.02.2023 ab 10.00 Uhr
und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung gemäß § 18 Absatz 1 der 9. BImSchV erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BImSchG entscheiden.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.