Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von hochreinen Metallhalogeniden am Standort Greifswald

Vorhaben der Fa. Litec-LLL GmbH

Nr.B 425  | 08.08.2022  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 08.08.2022

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 10.05.2021, in der mit Eingang am 25.07.2022 ergänzten Fassung, die Fa. Litec-LLL GmbH mit Sitz in 17489 Greifswald, Siemensallee 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Anlage zur Produktion von hochreinen Metallhalogeniden mit einer Kapazität von 150 t/a für die Metalliodidherstellung und einer Kapazität von 10 t/a für die Metallfluoridherstellung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Stadt Greifswald, Gemarkung Greifswald, Flur 14, Flurstück 116/74.

Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen. 

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 4.1.15GE des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.

Gleichfalls wurde ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG für die Installation der Anlagenkomponenten gestellt.                                                                                                                                             

Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 4.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente: 

Anlage Nr.

Titel

4.5.1

Schalltechnische Untersuchung

11

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

13.5

Angaben/Konzept zum Ausgangszustandsbericht

14.2

Unterlage der Antragstellerin zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles

Der Antrag, die Antragsunterlagen und bisher eingegangene behördliche Stellungnahmen mit Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder mit enthaltenen Empfehlungen über die Begrenzung dieser Auswirkungen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022 zur Einsichtnahme ausgelegt im: 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Ossenreyerstraße 56

18439 Stralsund

Montag           07:00 – 15:30 Uhr

Dienstag         07:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch         07:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag     07:00 – 15:30 Uhr

Freitag            07:00 – 14:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald,

Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde, Markt 15, 17489 Greifswald.

Montag           09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag         09:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 16:00 Uhr

Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 14.10.2022 im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter v. g. Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,

am 23.11.2022 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.