Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V126-3.6 MW High Torque im Windpark Spantekow
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit dem Bescheid vom 06.11.2020 wurde der PROKON Regenerative Energien e.G., Kirchhoffstraße 3 mit Sitz in 25524 Itzehoe die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil der Genehmigung folgenden Wortlaut hat:
Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
I. Entscheidung
Der PROKON Regenerative Energien e.G., Kirchhoffstraße 3 mit Sitz in 25524 Itzehoe wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ihren Antrag vom 01.06.2016, Posteingang 06.07.2016, in der geänderten Fassung vom 25.03.2019, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.
1. Genehmigungsgegenstand
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von 3 WEA des Typs VESTAS V126-3.6 MW HIGH TORQUE (HTq) am Standort der Gemeinde Spantekow entsprechend der nachstehenden Tabelle.
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA 1, 2, 4
Typ: VESTAS V126-3.6 MW HIGH TORQUE (HTq)
Nabenhöhe: 137,00 m
Rotordurchmesser: 126,00 m
Gesamthöhe: 200,00 m
Nennleistung: 3,6 MW
Tab. 1: Standortdaten der WEA
WEA-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
1 |
Dennin |
4 |
2 |
33.399.251 |
5.963.701 |
2 |
Dennin |
4 |
2 |
33.398.670 |
5.963.526 |
4 |
Dennin |
4 |
8 |
33.399.105 |
5.962.979 |
a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM
Einschließlich der Errichtung und Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.
Genehmigung für den Dauerbetrieb der WEA 1, WEA 2 und WEA 4, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen nach Ziffern 3.1 - 3.10 des Genehmigungsbescheides (Artenschutz, Schattenwurf).
Eingeschlossene Entscheidungen anderer Behörden (§ 13 BImSchG)
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese:
- Die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung von WEA 1, 2 und 4
- Naturschutzgenehmigung gemäß § 40 i. V. m. § 42 Abs. 3 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V), einschließlich der Ausnahme von den Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Die Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Auf Antrag der PROKON Regenerative Energien eG vom 01.06.2016 wird im überwiegenden Interesse der Antragstellerin gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides Ziffer I.1 und von Amts wegen im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter Ziffer I.3 angeordnet.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Genehmigungsbescheid enthält die Kostenentscheidung.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S. 2 VwGO Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Im Hinblick auf die derzeitige Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19]) wird der Bescheid in der Zeit vom 08.12.2020 bis einschließlich 22.12.2020 auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link: http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ öffentlich bekannt gemacht.
Nach Terminabsprache kann die Einsicht der Unterlagen in Papierform unter der Telefonnummer: 03831/696-4209 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, während der Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do. 7.00 – 15.30 Uhr
Di. 7.00 – 17.00 Uhr
Fr. 7.00 – 14.00 Uhr
wahrgenommen werden.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, angefordert werden.
Anlagen
§ 4 BImSchG Prokon WP Spantekow.pdf
(PDF, 5,9 MB)
Genehmigungsbescheid vom 06.11.2020