Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren mit UVP für 4 WEA L-147 der Fa. Renertec Windkraft Dambeck UG (haftungsbeschränkt) Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren mit UVP für 7 WEA L-147 der Fa. Öko-Strom Dambeck GmbH Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren mit UVP für 6 WEA L-147 der Fa. Ebert Consulting Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Bekanntmachung nach § 12 Absatz 1 der 9. BImSchV

Nr.B 372  | 17.11.2020  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 12 Absatz 1 der 9. BImSchV 

Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren mit UVP für 4 WEA L-147 der Fa. Renertec Windkraft Dambeck UG (haftungsbeschränkt)

Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren mit UVP für 7 WEA L-147 der Fa. Öko-Strom Dambeck GmbH

Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren mit UVP für 6 WEA L-147 der Fa. Ebert Consulting Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 12.02.2009, in der in 2019 geänderten Fassung, die Renertec Windkraft Dambeck UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in 63636 Brachttal-Neuenschmidten, Neumühlstraße 24, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen des Typs L-147 mit einer Gesamtbauhöhe von 229 m, gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 30.12.2019 im Amtlichen Anzeiger (AmtsBl. M-V/AAz. 2019 S. 565) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 10.01.2011, in der in 2019 geänderten Fassung, die ÖKO-Strom Dambeck GmbH mit Sitz in 17495 Groß Kiesow OT Dambeck, Chausseestraße 13a, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen des Typs L-147 mit einer Gesamtbauhöhe von 229 m, gemäß § 4 BImSchG.

Das Vorhaben wurde am 30.12.2019 im Amtlichen Anzeiger Nr. 52 (AmtsBl. M-V/AAz. 2019 S. 566) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 29.07.2011, in der in 2019 geänderten Fassung, die Ebert Consulting Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in 38162 Cremlingen, Feldbergstraße 6a einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen des Typs L-147 mit einer Gesamtbauhöhe von 229 m, gemäß § 4 BImSchG.

Das Vorhaben wurde am 30.12.2019 im Amtlichen Anzeiger Nr. 52 (AmtsBl. M-V/AAz. 2019 S. 567) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Der für o. g. Verfahren gemeinsam anberaumte Erörterungstermin wurde am 04.05.2020 im Amtlichen Anzeiger (AmtsBl. M-V/AAz. 2020 S. 154) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr. B 355) abgesagt.

Anstelle dessen erfolgen mit den Einwendern Konsultationen im Sinne von § 5 Abs. 4 Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041). Die Einwender haben bis zum 29.12.2020 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrachten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.

Die Konsultationsunterlagen sind zudem auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 30.11.2020 zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de

Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.