Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen durch die Windpark Hellerberg GmbH & Co.KG im Windpark Panschow-Stretense

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 21a der 9.BImSchV vom 31.08.2009

Nr.B 50  | 21.08.2009  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 21a der 9. BImSchV vom 31. August 2009

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel 15b des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist und § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund bekannt:

Mit Bescheid vom 14. August 2009 wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen unter Auflagen und weiteren Nebenbestimmungen mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

Auf Antrag vom 30. Januar 2009 wird der Windpark Hellerberg GmbH & Co. KG, Humboldtstraße 18, 04105 Leipzig die Genehmigung gemäß § 4 Absatz 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V90 (Nabenhöhe 105 m, Rotordurchmesser 90 m, Gesamthöhe 150 m, Nennleistung 2,0 MW) und einer WKA des Typs Enercon E70 (Nabenhöhe 113,50 m, Rotordurchmesser 71 m, Gesamthöhe 149 m, Nennleistung 2,3 MW) im Windpark Panschow-Stretense, einschließlich der Zuwegungen und parkinternen Kabelverlegung, auf folgenden Standorten erteilt:

WKA-Nr       . WKA-Typ      Gemarkung          Flur            Flurstück                  Koordinaten 

(Antragsinterne                                                                                          42/83 GK Krassowski

Bezeichnung)

4                    E70               Panschow           3                    5                       5411017   5961816

5                    V90               Panschow           2                     29                      5410510   5962258

6                    V90               Panschow           2                     19                      5410134   5962590

7                    V90               Panschow           2                     16                      5409703   5962577

Die sofortige Vollziehung der Genehmigung gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) alternativ bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, § 15 Absatz 2 Satz 2 und § 16 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Eine Ausfertigung des Bescheids und seiner Begründung liegen in der Zeit

vom 1. September 2009 bis 14. September 2009

im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund

  Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

  Badenstraße 18, 18439 Stralsund

während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do. von 7.00 – 15.30 Uhr

Di. von 7.00 – 17.00 Uhr

Fr. von 7.00 – 14.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine

Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, angefordert werden.

AmtsBl. M-V/AAz. 2009 Nr. 35