Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen durch die Windpark Hellerberg GmbH & Co.KG im Windpark Panschow-Stretense
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 21a der 9.BImSchV vom 31.08.2009
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel 15b des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist und § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund bekannt:
Mit Bescheid vom 14. August 2009 wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen unter Auflagen und weiteren Nebenbestimmungen mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
Auf Antrag vom 30. Januar 2009 wird der Windpark Hellerberg GmbH & Co. KG, Humboldtstraße 18, 04105 Leipzig die Genehmigung gemäß § 4 Absatz 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V90 (Nabenhöhe 105 m, Rotordurchmesser 90 m, Gesamthöhe 150 m, Nennleistung 2,0 MW) und einer WKA des Typs Enercon E70 (Nabenhöhe 113,50 m, Rotordurchmesser 71 m, Gesamthöhe 149 m, Nennleistung 2,3 MW) im Windpark Panschow-Stretense, einschließlich der Zuwegungen und parkinternen Kabelverlegung, auf folgenden Standorten erteilt:
WKA-Nr . WKA-Typ Gemarkung Flur Flurstück Koordinaten
(Antragsinterne 42/83 GK Krassowski
Bezeichnung)
4 E70 Panschow 3 5 5411017 5961816
5 V90 Panschow 2 29 5410510 5962258
6 V90 Panschow 2 19 5410134 5962590
7 V90 Panschow 2 16 5409703 5962577
Die sofortige Vollziehung der Genehmigung gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) alternativ bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, § 15 Absatz 2 Satz 2 und § 16 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Eine Ausfertigung des Bescheids und seiner Begründung liegen in der Zeit
vom 1. September 2009 bis 14. September 2009
im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund
während der Dienstzeiten
Mo., Mi., Do. von 7.00 – 15.30 Uhr
Di. von 7.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 7.00 – 14.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine
Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, angefordert werden.
AmtsBl. M-V/AAz. 2009 Nr. 35