UVP-Verfahren Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren für 7 WEA E 101 der Fa. Öko-Strom Dambeck GmbH - Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins
Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP), als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 10. Januar 2011, in der in 2017 geänderten Fassung, die ÖKO-Strom Dambeck GmbH, Chausseestraße 13a, 17495 Dambeck, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamtbauhöhe von 185,9 m, gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG neu gefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Standorte der beantragten Anlagen befinden sich im potentiellen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Groß Kiesow (Dambeck)“, nördlich der Bundesstraße B111, Gemeinde Groß Kiesow, Gemarkung Dambeck, Flur 2, Flurstücke 498, 498, 502, 505/1, 505/1, 506, 507, 508.
Das geänderte Vorhaben wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 und §§ 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV neu gefasst durch Bekanntmachung vom
29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der seinerzeit gültigen Fassung, zusätzlich im Amtlichen Anzeiger – der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg Vorpommern - Nr. 27, Seite 290 und auf der Internetseite des StALU VP unter Nr. B 287 am 10. Juli 2017 öffentlich bekannt gemacht.
Der in vorstehender Bekanntmachung vorgesehene Erörterungstermin sollte aufgrund einer noch zu treffenden Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Abs. 1 9. BImSchV durchgeführt werden, sofern gültige Einwendungen vorliegen. Die Genehmigungsbehörde entschied nach Ablauf der Einwendungsfrist in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens, dass der Erörterungstermin stattfindet und macht dies hiermit öffentlich bekannt.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, werden auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben
am 15. November 2017 ab 09.00 Uhr
und falls erforderlich an den Folgetagen im Großen Saal des
Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert.



